26.12.2009, 10:28
Es ist leider wie bei den Kennzeichen: Bei dem einen TÜV bekommst Du kleine Kennzeichen-Schilder, bei dem anderen nicht. Bei dem einen TÜV bekommst Du die roten Blinker genehmigt, bei dem anderen nicht.
Beim Kennzeichen hatte ich Pech (1 cm zu breit und keine Kleinbuchstaben genehmigt bekommen), dafür sind die roten Blinker bei meiner 95er eingetragen.
Beim Kennzeichen hatte ich Pech (1 cm zu breit und keine Kleinbuchstaben genehmigt bekommen), dafür sind die roten Blinker bei meiner 95er eingetragen.
Gruß aus Berlin
Helmut
Helmut