27.12.2009, 15:27
Moin!
Bei meiner 1992er sind auch die roten Blinker eingetragen.
Auch, dass beim Bremsen alle 4 Heckleuchten aufleuchten und man dabei auch noch blinken kann.
Von einer Sondergenehmigung steht im Brief aber nicht, nur, dass eine Sondergenehmigung vorliegt,
da das Fahrzeug keine Leuchtweitenregulierung hat...das steht im Brief mit Vermerk auf die Genehmigung.
Ebenso hat der Vorbesitzer die Nebenschlussleuchte unter der Heckschürze weggebaut,
da der TÜV diese erst für Fahrzeuge ab EZ 1993 (habe ich gelesen) vorschreibt.
Gruß, Mathias
Bei meiner 1992er sind auch die roten Blinker eingetragen.
Auch, dass beim Bremsen alle 4 Heckleuchten aufleuchten und man dabei auch noch blinken kann.
Von einer Sondergenehmigung steht im Brief aber nicht, nur, dass eine Sondergenehmigung vorliegt,
da das Fahrzeug keine Leuchtweitenregulierung hat...das steht im Brief mit Vermerk auf die Genehmigung.
Ebenso hat der Vorbesitzer die Nebenschlussleuchte unter der Heckschürze weggebaut,
da der TÜV diese erst für Fahrzeuge ab EZ 1993 (habe ich gelesen) vorschreibt.
Gruß, Mathias
Gruß, Mathias