27.12.2009, 18:19
Im neuen Fahrzeugbrief, sprich Zulassungsbescheinigung Teil II, stehen derartige Fahrzeugbeschreibungen nicht drinnen. Sie sollten in der Zulassungsbescheinigung Teil I ( das was früher der Fahrzeugschein war ) drinstehen.
Da das aber aus zulassungsstellenbedingten Gründen leider nicht immer der Fall ist, wäre es dann ratsam, den alten Brief oder eine Kopie dessen mitzuführen.
Da das aber aus zulassungsstellenbedingten Gründen leider nicht immer der Fall ist, wäre es dann ratsam, den alten Brief oder eine Kopie dessen mitzuführen.