11.03.2010, 16:57
Das heisst standgeräusch 100 db und Fahrgeräusch u3 78 db.
Das eingetragene Fahrgeräusch hat eigentlich keine rechtliche Bedeutung, es dient nur als Hilfe für die Polizei. Die können nur das Standgeräusch mit der Technik die Sie dabeihaben messen. Wenn die Eintragungen sachlich richtig sind, wird bei einem Standgeräusch von xx das Fahrgeräusch auch passen,
Das wurde bei der Zulassung des Fahrzeugs durch den Hersteller mal vergleichsweise ausprobiert, daher wird in der Regel das Fahrgeräusch stimmen wenn das Standgeräusch stimmt.
Für den Trachtenverein ist da mit hoher Wahrscheinlichkeit nix zu holen, vielmehr müssen sie die Kosten selber zahlen wenn Sie Dich zum Gutachten schicken und Du nicht drüberkommst. Deshalb machen die auch nichts wenn das Standgeräusch bis um 5 DB überschritten wird.
Im Grunde gehts aber nicht ums Standgeräusch, es geht um das Fahrgeräusch, das darfst Du nicht überschreiten. Solltest Du aber beim STandgeräusch die 100 db haben, dann ist sonnenklar das Du das Fahrgeräusch von 78 db überschreitest. Dann können sie Dich ohne Risiko zum Gutachten schicken, und Du fällst durch und zahlst Strafe und Gutachten.
So als Beispiel:deDeine 78 db fahrgeräusch ist so wie ein lautes Gespräch, oder ein vorbeifahrendes Auto, Ein Golf hat so ca 72 db. 100 db sind schon ein Krach bei dem Du das eigene Wort nicht mehr verstehst. 110 db hört einer der mit dem Presslufthammer arbeitet.
WAs Du nochmal nachschauen solltest ob da nicht noch ein Buchstabe dabeisteht bei den db Zahlen.
Herbert
Das eingetragene Fahrgeräusch hat eigentlich keine rechtliche Bedeutung, es dient nur als Hilfe für die Polizei. Die können nur das Standgeräusch mit der Technik die Sie dabeihaben messen. Wenn die Eintragungen sachlich richtig sind, wird bei einem Standgeräusch von xx das Fahrgeräusch auch passen,
Das wurde bei der Zulassung des Fahrzeugs durch den Hersteller mal vergleichsweise ausprobiert, daher wird in der Regel das Fahrgeräusch stimmen wenn das Standgeräusch stimmt.
Für den Trachtenverein ist da mit hoher Wahrscheinlichkeit nix zu holen, vielmehr müssen sie die Kosten selber zahlen wenn Sie Dich zum Gutachten schicken und Du nicht drüberkommst. Deshalb machen die auch nichts wenn das Standgeräusch bis um 5 DB überschritten wird.
Im Grunde gehts aber nicht ums Standgeräusch, es geht um das Fahrgeräusch, das darfst Du nicht überschreiten. Solltest Du aber beim STandgeräusch die 100 db haben, dann ist sonnenklar das Du das Fahrgeräusch von 78 db überschreitest. Dann können sie Dich ohne Risiko zum Gutachten schicken, und Du fällst durch und zahlst Strafe und Gutachten.
So als Beispiel:deDeine 78 db fahrgeräusch ist so wie ein lautes Gespräch, oder ein vorbeifahrendes Auto, Ein Golf hat so ca 72 db. 100 db sind schon ein Krach bei dem Du das eigene Wort nicht mehr verstehst. 110 db hört einer der mit dem Presslufthammer arbeitet.
WAs Du nochmal nachschauen solltest ob da nicht noch ein Buchstabe dabeisteht bei den db Zahlen.
Herbert