14.03.2010, 20:01
Zitat:Original von I-K-E
.....bei sehr leistungsstarken Autos (gewisse kW Leistung und Beschleunigungsfähigkeit) kann 1 (in Worten: ein) db auf den FAHRGERÄUSCH Grenzwert aufgeschlagen werden! Daher die 81 db.
Gab es nicht mal ne "Sportwagenklausel", nach der Fahrzeuge ab einer gewissen Beschleunigung (oder Leistungsgewicht?) statt im 2. Gang die Prüfung im 3. Gang absolvieren durften?
Die IMHO schönste Anekdote zu diesem Thema kommt von Porsche, damals beim 959: die sechs Gänge wurden nicht 1 - 6 genannt, sondern der erste Gang wurde als G wie "Geländegang" deklariert (klar, hatte ja Allrad und ein höhenverstellbares Fahrwerk, ganz klar ein geländetaugliches Fahrzeug), somit wurde der eigentliche 2. Gang als 1. Gang benannt, und so weiter, mit dem Resultat, dass die Prüfung ebenfalls einen Gang höher absolviert werden durfte. Fand ich damals genial!
Gruss, Bernd
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