08.05.2010, 13:00
§ 54 StVZO:
"Der untere Rand der Blinkleuchten muss mindestens 350 mm über Fahrbahn........."
........keine Angst, ich sag es nicht weiter!
Gruß
"Der untere Rand der Blinkleuchten muss mindestens 350 mm über Fahrbahn........."
........keine Angst, ich sag es nicht weiter!
Gruß
Ralf