18.05.2010, 08:32
Hallo Thomas,
man verändert sicherheitsrelevante Teile in Abmessung und Technik ggü. der
original C6-Bremsanlage. Da spielt es keine Rolle, ob dies GM-Teile sind oder nicht.
Deswegen ist eine Eintragung zwingend erforderlich, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.
Oder bin ich hier auf dem Holzweg und mache mir zuviel Gedanken ?
Gruss Torsten
man verändert sicherheitsrelevante Teile in Abmessung und Technik ggü. der
original C6-Bremsanlage. Da spielt es keine Rolle, ob dies GM-Teile sind oder nicht.
Deswegen ist eine Eintragung zwingend erforderlich, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.
Oder bin ich hier auf dem Holzweg und mache mir zuviel Gedanken ?
Gruss Torsten