27.05.2010, 13:57
Hallo Birger,
wenn ein Mietvertrag besteht, gelten auch bestimmte Kündigungsfristen, die auch der Vermieter einhalten muß
Aber wenn das Mietverhältnis sowieso gestört ist, würd ich mich auch nach was anderem umschauen.
Sind garagen denn solche Mangelware bei Euch? Bei uns sind die Zeitungen voll, ich habe allerdings auch einige Garagen und der Zettel "ZU VERMIETEN" hig nie länger als 5 Tage........
Wünsch Dir viel Erfolg
Gruß, André
wenn ein Mietvertrag besteht, gelten auch bestimmte Kündigungsfristen, die auch der Vermieter einhalten muß
Aber wenn das Mietverhältnis sowieso gestört ist, würd ich mich auch nach was anderem umschauen.
Sind garagen denn solche Mangelware bei Euch? Bei uns sind die Zeitungen voll, ich habe allerdings auch einige Garagen und der Zettel "ZU VERMIETEN" hig nie länger als 5 Tage........
Wünsch Dir viel Erfolg
Gruß, André