01.06.2010, 21:42
Zitat:Original von Maseratimerlin
Im Sinne eines geschlossenen Werkvertrages und aus juristischer Sicht kann ich
Deinen Unmut gut verstehen, Gunnar. Die Nichterfüllung halte ich nicht für akzeptabel.
Gruß Edgar
Wie bitte?????????????????????
Kunde möchte einen "lauten, kernigen" Klang und lässt dafür seinen einwandfreien Serienauspuff abschneiden.
Kunde bekommt lauten, kernigen Klang serviert, beschwert sich aber, dass das Auto in gewissen Bereichen dröhnt.
Lieferant vergütet nach Reklamation des Kunden 50% des Werklohnes.
Lieber Edgar: Wo siehst Du da Nichterfüllung. Jeder normale Richter, der seine Tassen einigermaßen sortiert im Schrank stehen hat, wird später bei seiner Urteilsbegründung sich die feixenden Tränen aus seinen Augen wischen müssen, wenn er Euch unmissverständlich sein Urteil und die Kostennote um die Ohren haut und unverholen einen Tip auf unabhängigen Gutachter aus Eikelborn gibt.
6TVette 

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