07.06.2010, 22:33
Wege zur 07er.
Fahrzeug Kaufen daß schon eine 07er Zulassung hat und bei der Zulassungsstelle einen Antrag für ein eigenes 07er Kennzeichen stellen. Daß bereits Zugelassene Fahrzeug hat Bestandsschutz und benötigt Keinen TüV. Keinen Deutschen Brief. Kein H-Gutachten.
Vorsicht. Jede Dienststelle kocht ihr Eigenes Süppchen. Darum in der Stadt nach Leuten Ausschau halten die schon eine 07er Nummer haben und Fragen welche Vorlieben denn der Zuständige Sachbearbeiter hat.
Pol. Führungszeugniss Beantragen und eine Versicherung suchen die bereit ist ein 07er und Div. Fahrzeuge zu Versichern.
Bei Frischen Importen Muß eine Prüfung nach §23. H-Kriterien Durchgeführt werden. Dabei wird eine HU gleich mitgemacht.
Wenn der Wagen nur auf 07er Gefahren werden soll ist keine §21 Notwendig und auch kein EU Brief weil ja nicht Zugelassen sondern nur Zugeteilt wird.
Natürlich muß Jedes Fahrzeug Verkehrssicher sein. Es muß aber nicht den Neuesten Gesetzen Endsprechen.
Zb. Rote Rückleuchten. Prüfzeichen in Glas und Lampen. KBA nr. auf Felgen.
Daß Jahr der Erstzulassung ist daß Jahr an daß sich der Prüfer halten muß.
Die meisten Autos sollten so Alt sein, da gab es noch kein KBA.
#Ingo
Fahrzeug Kaufen daß schon eine 07er Zulassung hat und bei der Zulassungsstelle einen Antrag für ein eigenes 07er Kennzeichen stellen. Daß bereits Zugelassene Fahrzeug hat Bestandsschutz und benötigt Keinen TüV. Keinen Deutschen Brief. Kein H-Gutachten.
Vorsicht. Jede Dienststelle kocht ihr Eigenes Süppchen. Darum in der Stadt nach Leuten Ausschau halten die schon eine 07er Nummer haben und Fragen welche Vorlieben denn der Zuständige Sachbearbeiter hat.
Pol. Führungszeugniss Beantragen und eine Versicherung suchen die bereit ist ein 07er und Div. Fahrzeuge zu Versichern.
Bei Frischen Importen Muß eine Prüfung nach §23. H-Kriterien Durchgeführt werden. Dabei wird eine HU gleich mitgemacht.
Wenn der Wagen nur auf 07er Gefahren werden soll ist keine §21 Notwendig und auch kein EU Brief weil ja nicht Zugelassen sondern nur Zugeteilt wird.
Natürlich muß Jedes Fahrzeug Verkehrssicher sein. Es muß aber nicht den Neuesten Gesetzen Endsprechen.
Zb. Rote Rückleuchten. Prüfzeichen in Glas und Lampen. KBA nr. auf Felgen.
Daß Jahr der Erstzulassung ist daß Jahr an daß sich der Prüfer halten muß.
Die meisten Autos sollten so Alt sein, da gab es noch kein KBA.
#Ingo