23.06.2010, 21:10
Zitat:Original von Tunc
Ist vermutlich das gleiche, wie wenn man in einem anderen Kanton zur MFK geht.
Wenn das Aufgebot durch das STVA noch nicht erfolgt ist, kann man in jedem beliebiegen Kanton das Auto vorführen.
Nicht aber, wenn die Einladung bereits vorliegt.
Da soll noch einer durchblicken....