29.06.2010, 17:59
Ist mir schon klar, was er meint, aber falsch verstanden hat.
Ist eh nicht wichtig und fällt auch unter die anwaltliche
Schweigepflicht und wird somit nicht erklärt.
Gruß Edgar
Ist eh nicht wichtig und fällt auch unter die anwaltliche
Schweigepflicht und wird somit nicht erklärt.
Gruß Edgar