02.07.2010, 16:31
Ist schon klar, aber "Reibbeiwert" ist hier ein etwas unglücklich gewählter Begriff, der auch anders definiert ist, nämlich als Reibkraft geteilt durch Normalkraft und entspricht damit dem Tangens des Winkels einer Schräge auf der ein Körper ins Rutschen kommt.
In unserem Fall handelt es sich wirklich um den "Rollwiderstandsbeiwert", der errechnet sich aus der sich dem Rollen des Fahrzeuges entgegenwirkenden Kraft geteilt durch das Fahrzeuggewicht (nicht Masse!). So hast Du das auch dargestellt, nur die Begriffwahl finde ich etwas unglücklich. Über die konkrete Zahl (3 oder 1,5 %) streite ich mich nicht, das kommt wirklich auf das Konstruktionsprinzip des Reifens an und ist auch in kleinen Grenzen geschwindigkeits- und Luftdruckabhängig. Der relativ kleine Wert hat auch nur wenig Einfluß auf das Gesamtergebnis. Da bringen andere Faktoren größere Ungenauigkeiten in das Ergebnis.
Gruß
In unserem Fall handelt es sich wirklich um den "Rollwiderstandsbeiwert", der errechnet sich aus der sich dem Rollen des Fahrzeuges entgegenwirkenden Kraft geteilt durch das Fahrzeuggewicht (nicht Masse!). So hast Du das auch dargestellt, nur die Begriffwahl finde ich etwas unglücklich. Über die konkrete Zahl (3 oder 1,5 %) streite ich mich nicht, das kommt wirklich auf das Konstruktionsprinzip des Reifens an und ist auch in kleinen Grenzen geschwindigkeits- und Luftdruckabhängig. Der relativ kleine Wert hat auch nur wenig Einfluß auf das Gesamtergebnis. Da bringen andere Faktoren größere Ungenauigkeiten in das Ergebnis.
Gruß
Ralf