15.07.2010, 16:31
Zitat:Original von corvette_fever
Wo denn? Jetzt habe ich extra Juris bemüht und auch den Palandt - das Thema Kettengewährleistung ist bis heute noch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt!
Danke, darauf wollte ich hinaus.

Aber hauptsache erstmal groß rumschreien ...

Ich sehe das so, wie viele andere. Wenn der Hersteller den Mangel (am besten schriftlich) zugibt und man bekommt das neue Teil dann verbaut, dann beginnen die 24 Monate Verjährungsfrist erneut. Sollte er das neue Teil aber einfach so verbauen und man unterschreibt einen Wisch, wo am dümmsten noch das Wort Kulanz vermerkt ist, dann siehts für den Verbraucher schlecht aus.
Vielleicht kann hier mal ein Fachanwalt für Verbraucherrecht helfen ...

![[Bild: 300er_128x128_25kb.gif]](https://www.fahrschool.com/res/img/anis/300er_128x128_25kb.gif)