30.07.2010, 12:17
Andre, alter Schwerverbrecher .......
§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Auszug aus der Anzeige:
Fahrzeug kommt Vorrausichtlich Anfang August 2010 im Bremerhafen an.
Gruß Edgar
§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Zitat:Original von vollmi
Zitat:Original von RainerR
Wie heisst denn der Knecht? Ich wohn wenige Km von Haltern entfernt, würd ihm gern mal besuchen
Ich nehm an das Auto steht nicht in Haltern sondern noch in England und kann gegen eine angemessene Anzahlung gebracht werden
Auszug aus der Anzeige:
Fahrzeug kommt Vorrausichtlich Anfang August 2010 im Bremerhafen an.
Gruß Edgar