05.08.2010, 13:18
Hallo Micha,
hier der entsprechende Auszug aus dem DEUVET:
Ich habe ein US-Fahrzeug mit dem üblichen Kennzeichenausschnitt der Größe
150 mm mal 320 mm. Ein zweizeiliges Kennzeichen kann zwar schmal gestaltet
werden, ist aber zu hoch. Was kann man tun?
Der Gesetzgeber stellt hierzu ausdrücklich fest, dass in solchen und anderen ähnlichen
gelagerten Fällen im Wege einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ein
Kennzeichen in Leichtkraftradgröße ausgegeben werden kann.
Wie bekomme ich eine solche Ausnahmegenehmigung?
Diese kann Ihnen ihre Zulassungsbehörde erteilen, ggf. erhalten Sie diese unter Vorlage
einer Bescheinigung eines Sachverständigen durch den Regierungspräsidenten.
Es ist somit leider nur ein KANN-Vorschrift, alles Andere wurde schon gesagt.
Gruß Andreas
hier der entsprechende Auszug aus dem DEUVET:
Ich habe ein US-Fahrzeug mit dem üblichen Kennzeichenausschnitt der Größe
150 mm mal 320 mm. Ein zweizeiliges Kennzeichen kann zwar schmal gestaltet
werden, ist aber zu hoch. Was kann man tun?
Der Gesetzgeber stellt hierzu ausdrücklich fest, dass in solchen und anderen ähnlichen
gelagerten Fällen im Wege einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ein
Kennzeichen in Leichtkraftradgröße ausgegeben werden kann.
Wie bekomme ich eine solche Ausnahmegenehmigung?
Diese kann Ihnen ihre Zulassungsbehörde erteilen, ggf. erhalten Sie diese unter Vorlage
einer Bescheinigung eines Sachverständigen durch den Regierungspräsidenten.
Es ist somit leider nur ein KANN-Vorschrift, alles Andere wurde schon gesagt.
Gruß Andreas