07.10.2010, 22:02
Egal hab mich noch nie an so Sinnlose Gesetzt gehalten, da ich
1. Nicht viel fahren muss
2. Es bei uns kaum Schneit (Raum Köln) letztes Jahr lag an (will nicht lügen) ca.10 Tagen
Schnee auf der Straße
3. Ich nicht fahre wenn die Straße verschneit ist.
Die können mich mal gewaltig. Genau wie die GEZ.
Aber du hast anscheinend LEIDER Recht.
Das hier hab ich grade gefunden zu dem Thema:
Noch vor Wintereinbruch will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) Rechtssicherheit in Sachen Bereifung schaffen. Bei Schnee und Matsch sollen an Autos künftig Winterreifen zur Pflicht werden. Der Minister kündigte in der Bild-Zeitung eine kurzfristige Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) an. «Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.» Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fahre, gefährde sich und andere.
Ramsauer reagiert mit der nationalen Übergangsregelung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg. Danach sind Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang etwas ungenauen Vorschriften verfassungswidrig. Eine ausdrückliche Winterreifen-Pflicht gibt es bislang nicht. Die StVO schreibt in Paragraf 2 lediglich eine den Wetterverhältnissen angepasste geeignete Bereifung vor. Sie lässt aber offen, wie diese konkret beschaffen sein soll. Laut OLG-Urteil ist diese Regelung unvereinbar mit dem Bestimmtheitsgebot in Artikel 103 des Grundgesetzes.
Auf der Konferenz der Länder-Verkehrsminister am kommenden Mittwoch und Donnerstag in Weimar soll über Konsequenzen aus dem Richterspruch geredet werden.
1. Nicht viel fahren muss
2. Es bei uns kaum Schneit (Raum Köln) letztes Jahr lag an (will nicht lügen) ca.10 Tagen
Schnee auf der Straße
3. Ich nicht fahre wenn die Straße verschneit ist.
Die können mich mal gewaltig. Genau wie die GEZ.
Aber du hast anscheinend LEIDER Recht.
Das hier hab ich grade gefunden zu dem Thema:
Noch vor Wintereinbruch will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) Rechtssicherheit in Sachen Bereifung schaffen. Bei Schnee und Matsch sollen an Autos künftig Winterreifen zur Pflicht werden. Der Minister kündigte in der Bild-Zeitung eine kurzfristige Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) an. «Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern.» Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fahre, gefährde sich und andere.
Ramsauer reagiert mit der nationalen Übergangsregelung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg. Danach sind Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang etwas ungenauen Vorschriften verfassungswidrig. Eine ausdrückliche Winterreifen-Pflicht gibt es bislang nicht. Die StVO schreibt in Paragraf 2 lediglich eine den Wetterverhältnissen angepasste geeignete Bereifung vor. Sie lässt aber offen, wie diese konkret beschaffen sein soll. Laut OLG-Urteil ist diese Regelung unvereinbar mit dem Bestimmtheitsgebot in Artikel 103 des Grundgesetzes.
Auf der Konferenz der Länder-Verkehrsminister am kommenden Mittwoch und Donnerstag in Weimar soll über Konsequenzen aus dem Richterspruch geredet werden.
Gruss, Ralf