16.10.2010, 13:55
Zitat:Original von MrGreen
selbst KKR geht mit saison, der schildermacher muss nur wollen (ist ziemlicher aufwand)
wenn ein langes technisch nicht geht, müssen sie dir eins geben. gibt 2 möglichkeiten:
interessanter, aber langwieriger weg: langes kennzeichen geben lassen, knicken und dranschrauben. dann zur polizei fahren und mängelkarte geben lassen. gegen den dann folgenden owi oder bussgeldbescheid klagen, gewinnen, und damit zum amt und kleines holen.
kurzer weg: KKR holen, dranschrauben, originales in den kofferraum, fertig. kostet selbst in der kontrolle max. 10 euro (owi)
Kostet nicht pauschal 10€ und ist meines Wissens nach nicht immer eine Ordnungswidrigkeit, denn wenn die Rennleitung schlecht drauf ist könnte minimal ein Bußgeld wegen Kennzeichenmißbrauch verhängt werden.
Zitat aus dem Straßenverkehrsgesetz (zutreffende Passage unterstrichen):
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Sollte ich da falsch liegen bitte sofort Einspruch erheben; es sind ja genug Rechtsexperten an Bord. Denn das ausgegebene im Sinne dieses Paragraphen ist das amtlich gesiegelte und das KKR-Kennzeichen bekommst Du ja nicht gesiegelt, oder?
Greetz
TOM (Ungekrönter Tippfehler- und Editierkönig
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TOM (Ungekrönter Tippfehler- und Editierkönig
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