16.10.2010, 14:35
@ MrGreen
Kann, nicht muß.
Sowohl in Deinem Fall als auch bei schlecht gelaunter Rennleitung. Du hattest Glück, ich wäre allerdings vorsichtig das zu verallgemeinern. Schnell gerät man an Beamte, die das nicht so locker sehen und es mit der Montage der gesiegelten Kennzeichen und einer OWi gut sein lassen, sondern die Anzeige schreiben.
Das nicht gesiegelte ist nicht das ausgegebene Kennzeichen, da dürften wir uns einig sein; denn das zugeteilte Kennzeichen ist die Ziffern und Zahlen-Kombination und das Ausgegebene ist das durch das Personal nach der Siegelung Dir übergebene Kennzeichen.
Kann, nicht muß.
Sowohl in Deinem Fall als auch bei schlecht gelaunter Rennleitung. Du hattest Glück, ich wäre allerdings vorsichtig das zu verallgemeinern. Schnell gerät man an Beamte, die das nicht so locker sehen und es mit der Montage der gesiegelten Kennzeichen und einer OWi gut sein lassen, sondern die Anzeige schreiben.
Das nicht gesiegelte ist nicht das ausgegebene Kennzeichen, da dürften wir uns einig sein; denn das zugeteilte Kennzeichen ist die Ziffern und Zahlen-Kombination und das Ausgegebene ist das durch das Personal nach der Siegelung Dir übergebene Kennzeichen.
Greetz
TOM (Ungekrönter Tippfehler- und Editierkönig
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