23.04.2002, 16:10
also ich muss hier mal jetzt den Schlaumeier
spielen...ich habe diese Frage mal direkt zum lieben TÜV gemailt , und eine sehr freundliche Antwort bekommen , die sa lautet:
Guten Morgen,
die Übergangsvorschriften finden sie im §72 StVZO. Gute Übung wäre, wenn Sie
dort unter §53d nachschauen würden, da ist der Zeitpunkt , nämlich der
1,1,1991, genannt.
Die StVZO finden sie auch unter http://www.stvzo.de
Also Vetten,die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden,brauchen schlicht und einfach keine , also keine Sorgen wegen TÜV Eckaat...
![Richter Richter](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_klugscheisser.gif)
Guten Morgen,
die Übergangsvorschriften finden sie im §72 StVZO. Gute Übung wäre, wenn Sie
dort unter §53d nachschauen würden, da ist der Zeitpunkt , nämlich der
1,1,1991, genannt.
Die StVZO finden sie auch unter http://www.stvzo.de
Also Vetten,die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden,brauchen schlicht und einfach keine , also keine Sorgen wegen TÜV Eckaat...