21.12.2010, 17:03
@Klaus
ja danke, ist immer gut zu wissen, entscheidet sich diese Tage
@werte Forumsgemeinde
Also hab heut mit dem Prüfer vom TÜV gesprochen.
Es ist so:
wenn der Rahmen beschädigt, verrostet oder sonst was an der Fahrgestellnummer ist, dann wird die restliche
Nummer ausgeixt und in das reparierte Teil neu eingeschlagen.
Wenn aber ein anderer Rahmen eingebaut wird, dann zählt dessen Erstzulassung!!!
d.h. die Nummer des neuen Rahmen wird in einem neuen Brief eingetragen und das Auto ist zB. 4 Jahre jünger. Darum wird meist Rahmen mit Brief angeboten (üblicherweise bei 2Rädern)
Man glaubt immer das die Karosserie zählt, aber es ist immer der Rahmen...sagt Er .
zB. bei den Harleys macht man des gern, kauft alten Rahmen und kann dann sämtliche Vorschriften (ABgas usw. ) umgehen , weil die dann z.B. Erstzulassung 1960 bekommt und dann den Vorschriften in etwa von damals unterliegt.
Jetzt nicht verwechseln mit Historisch, das wird dann nicht mehr gehen.
In meinen Fall tangiert mich des sowieso nicht, weil er sagt auch, das der TÜV nach der Fahrgestellnummer im Innenraum schauen wird.
Wenn der Rahmen keine Nummer hat (und das wird bei mir der Fall sein ) muß man einen Herkunftsnachweis haben und es wird die alte Nummer eingeschlagen, bz lackiert.
Sonnige Grüße
Steff
ja danke, ist immer gut zu wissen, entscheidet sich diese Tage
@werte Forumsgemeinde
Also hab heut mit dem Prüfer vom TÜV gesprochen.
Es ist so:
wenn der Rahmen beschädigt, verrostet oder sonst was an der Fahrgestellnummer ist, dann wird die restliche
Nummer ausgeixt und in das reparierte Teil neu eingeschlagen.
Wenn aber ein anderer Rahmen eingebaut wird, dann zählt dessen Erstzulassung!!!
d.h. die Nummer des neuen Rahmen wird in einem neuen Brief eingetragen und das Auto ist zB. 4 Jahre jünger. Darum wird meist Rahmen mit Brief angeboten (üblicherweise bei 2Rädern)
Man glaubt immer das die Karosserie zählt, aber es ist immer der Rahmen...sagt Er .
zB. bei den Harleys macht man des gern, kauft alten Rahmen und kann dann sämtliche Vorschriften (ABgas usw. ) umgehen , weil die dann z.B. Erstzulassung 1960 bekommt und dann den Vorschriften in etwa von damals unterliegt.
Jetzt nicht verwechseln mit Historisch, das wird dann nicht mehr gehen.
In meinen Fall tangiert mich des sowieso nicht, weil er sagt auch, das der TÜV nach der Fahrgestellnummer im Innenraum schauen wird.
Wenn der Rahmen keine Nummer hat (und das wird bei mir der Fall sein ) muß man einen Herkunftsnachweis haben und es wird die alte Nummer eingeschlagen, bz lackiert.
Sonnige Grüße
Steff