13.01.2011, 19:21
@ FtJ: Dachte ich auch; in einem anderen Forum wurde diese Variante allerdings auch zitiert:
Für den Transport nach NL kannst du eine T-1 erstellen (quasi die Verlängerung der Transportstrecke aus dem Drittland), die den Transport für nichtverzollte Waren innerhalb der EU ermöglicht. Beim Zollamt in NL kann dann die entsprechende Verzollung durchgeführt werden.
Ob sich das lohnte hing wohl von den zusätzlichen Transportkosten Bremerhaven- Rotterdam ab....aber ob Du bei SO einem speziellen Fall (Sonderregelung PLUS zwischenzeitlicher Gesetzesänderung in NL) nen Anspruch hast wird Dir sicherlich nur ein Jurist beantworten können!
Für den Transport nach NL kannst du eine T-1 erstellen (quasi die Verlängerung der Transportstrecke aus dem Drittland), die den Transport für nichtverzollte Waren innerhalb der EU ermöglicht. Beim Zollamt in NL kann dann die entsprechende Verzollung durchgeführt werden.
Ob sich das lohnte hing wohl von den zusätzlichen Transportkosten Bremerhaven- Rotterdam ab....aber ob Du bei SO einem speziellen Fall (Sonderregelung PLUS zwischenzeitlicher Gesetzesänderung in NL) nen Anspruch hast wird Dir sicherlich nur ein Jurist beantworten können!
Greets
Gregor
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