28.01.2011, 19:35
Das mit den 5,5Prozent Abgabe in Frankreich ist bei weitem nicht so einfach, wie Ihr glaubt.
Für diejenigen unter Euch, die gut Französisch können und auch sprachlich begabt sind, ist der originale Gesetzestext angehängt.
Danach gilt folgendes:
Ein Auto, das sich für diese Sonderabgabe qualifiziert, muss:
1) Im absoluten Originalzustand sein, ohne Änderungen an Chassis, Motor, Bremsen usw.
2) Minimum 30 Jahre alt sein
3) Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr gebaut werden
4) Müssen von den Behörden eingeschätzt werden als Autos, die eine wichtige Etappe in der Entwicklung des Automobils darstellen, oder müssen so eine Entwicklungsetappe repräsentieren, oder müssen von einem historischen oder ethnographischen Interesse sein.
5) Sie müssen vergleichsweise selten sein
6) Nicht normal genutzt werden entsprechend ihrer ursprünglichen Bestimmung
7) Sie müssen ein spezielles Transaktionsobject darstellen außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts von Objekten gleicher Nutzung (Scheibenkleister Rechtsfranzösisch!!! )
8) Müssen einen vergleichsweise hohen Wert haben
9) Oder müssen besondere Rennfahrzeuge oder Fahrzeuge von besonderen historischen Begebenheiten sein usw.
Herrschaften, da sind dermaßen viele Gummiworte wie :"Verleichsweise, relative, eingeschätzt usw" drin, dass wir da mit unseren Corvette sicherlich abgeschmettert werden.
Diese Vorschrift gibt es übrigens auch in Deutschland, dafür muss ich nicht nach Frankreich gehen...
Für diejenigen unter Euch, die gut Französisch können und auch sprachlich begabt sind, ist der originale Gesetzestext angehängt.
Danach gilt folgendes:
Ein Auto, das sich für diese Sonderabgabe qualifiziert, muss:
1) Im absoluten Originalzustand sein, ohne Änderungen an Chassis, Motor, Bremsen usw.
2) Minimum 30 Jahre alt sein
3) Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr gebaut werden
4) Müssen von den Behörden eingeschätzt werden als Autos, die eine wichtige Etappe in der Entwicklung des Automobils darstellen, oder müssen so eine Entwicklungsetappe repräsentieren, oder müssen von einem historischen oder ethnographischen Interesse sein.
5) Sie müssen vergleichsweise selten sein
6) Nicht normal genutzt werden entsprechend ihrer ursprünglichen Bestimmung
7) Sie müssen ein spezielles Transaktionsobject darstellen außerhalb des gewöhnlichen Geschäfts von Objekten gleicher Nutzung (Scheibenkleister Rechtsfranzösisch!!! )
8) Müssen einen vergleichsweise hohen Wert haben
9) Oder müssen besondere Rennfahrzeuge oder Fahrzeuge von besonderen historischen Begebenheiten sein usw.
Herrschaften, da sind dermaßen viele Gummiworte wie :"Verleichsweise, relative, eingeschätzt usw" drin, dass wir da mit unseren Corvette sicherlich abgeschmettert werden.
Diese Vorschrift gibt es übrigens auch in Deutschland, dafür muss ich nicht nach Frankreich gehen...
Corvette, THE HEARTBEAT OF AMERICA