07.11.2003, 19:13
Zitat:Deine Sidepipes waren doch auch nicht original dran oder ?
War aber eine originale '69er Option - insofern historisch korrekt!
Mit meinem Link auf besagten Beitrag wollte ich auch nicht (wieder) eine Diskussion darüber anstoßen, ob die Kriterien des TÜV bzw. des Gesetzgebers richtig oder falsch sind, sondern ganz einfach auf die zur Zeit ausgeübte Praxis. Dies deshalb, weil hier immer mal wieder die Frage auftaucht, mit welchen Abweichungen vom Original (tatsächlich) eine Chance auf Erteilung des H-Kennzeichens besteht.
Zur (hier eigentlich nicht angedachten) Frage des "richtig oder falsch" nur meine Meinung, bzw. Kenntnis:
Das "H-Kennzeichen" stellt eine erhebliche Ausnahme von der Regel hinsichtlich der Besteuerung von Fahrzeugen dar. Sie wurde geschaffen, um das Bemühen von Liebhabern zu unterstützen, "historisches automobiles Kulturgut" zu erhalten. Dabei wurde aber eben vordringlich an zeitgenössischen Zustand gedacht und nicht pauschal an alle Autos, die einen Zeitraum von 30 Jahren - egal in welchem Zustand - überlebt haben. Insofern kann ich die Regelung nicht beanstanden und bin froh, daß es überhaupt so eine Ausnahmeregelung gibt (allerdings gebe ich zu, daß sich mit "vollen Hosen gut stinken läßt" )
Wer seinen Oldie nach eigenem Geschmack umgestaltet oder technisch modernisiert, wird ja deswegen nicht verteufelt, er fällt aber aus dem Rahmen dessen, was für die Ausnahmeregelung angedacht war. Letztlich ging der Gesetzgeber bei Ausformulierung der H-Regelung auch davon aus, daß derartige Fahrzeuge nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, so daß technische Defizite zum aktuellen Stand der Technik durchaus gesehen und vielleicht auch gewollt sind. Im übrigen sind hinsichtlich elementarer Sicherungseinrichtungen (Bremsen, Gurte, Reifen) durchaus Abeichungen zum Originalzustand erlaubt.
Gruß
Tripower