07.11.2003, 19:39
Zitat:oder weiss jemand, nach welchen kriterien hier gehandelt wird?Erstmal brauchst Du Dir keine Gedanken machen, ob Dein Auto stillgelegt wird. Bei Versagen der H-Nummer kannst Du immer noch mit dem normalen Kennzeichen rumfahren.
Die Leitlinien sind eigentlich ganz einfach.
Das Auto muß mindestens dreissig Jahre alt sein (klar).
Umbauten müssen mindestens zwanzig Jahre alt sein. Hier ist es egal, ob ein Auto in der umgebauten Version einer Sonderedition oder einem Rennwagen für die Straße entsprach.
Der Umbau kann auch jünger sein als zwanzig Jahre. In diesem Fall aber nur mit zeitgenössischen Materialien. Damit muß es einigermaßen bereits früher existierenden Versionen entsprechen.
Sicherheitsrelevante Modifikationen sind erlaubt. Z. B. Einbau von Sicherheitsgurten, Warnblinkanlagen, einigen Beleuchtungseinrichtungen, Ölkühler, Wasserpumpe, etc.
Das nur als kurzen Abriss.
Gruß