23.03.2011, 14:28
Hallo Peter,
mach Dir um die Zulassung einer US C6 mal keinen Kopf. Ich kenne keinen C6-Import, der an dieser "Hürde" gescheitert ist.
Zudem war diese C6 ja bereits in D zugelassen. Es gibt also bereits einen Brief mit den erforderlichen Eintragungen.
Zum Diebstahlschutz: Bei mir steht im Brief:" §38A: Sicherung gegen unbefugte Benutzung nicht nach 64/61/EWG geprüft".
Das Fahrzeug wurde nach Vorlage der Dokumente bei der Versicherung eingestuft und versichert. Also in Kenntnis von §38.
mach Dir um die Zulassung einer US C6 mal keinen Kopf. Ich kenne keinen C6-Import, der an dieser "Hürde" gescheitert ist.
Zudem war diese C6 ja bereits in D zugelassen. Es gibt also bereits einen Brief mit den erforderlichen Eintragungen.
Zum Diebstahlschutz: Bei mir steht im Brief:" §38A: Sicherung gegen unbefugte Benutzung nicht nach 64/61/EWG geprüft".
Das Fahrzeug wurde nach Vorlage der Dokumente bei der Versicherung eingestuft und versichert. Also in Kenntnis von §38.
Gruß
Frank
Frank