06.04.2011, 18:04
da hast Du schon recht.
Ich habe mich in diesem Zusammenhang mal informiert. Fakt ist, dass es keinen Beweis gibt in welchem Zustand/mit welchem Zubehör das Auto in D erstmals zugelassen wurde. damit sollte Dir eingentlich keiner was am zeug flicken können.
Irrtum. Ich habe bei der ADAC Rechtsberatung nachgefragt. Ergebnis ist, dass es da keine eindeutige Regelung gibt. Wenn es zu Verfahren kommt, begutachtet der Tüv ob das Teil verkehrssicher ist oder ob es jemals eintragungsfähig gewesen wäre. Einfach ausgedrückt wird der TÜV die Aussage machen, das dieses Teil nicht drangewesen sein kann, ansonsten hätte es keine Zulassung gegeben. Der Richter entscheidet dann ob was zu zahlen ist oder nicht.
Ein unfriedigender Zustand aber nicht zu ändern
Herbert
Ich habe mich in diesem Zusammenhang mal informiert. Fakt ist, dass es keinen Beweis gibt in welchem Zustand/mit welchem Zubehör das Auto in D erstmals zugelassen wurde. damit sollte Dir eingentlich keiner was am zeug flicken können.
Irrtum. Ich habe bei der ADAC Rechtsberatung nachgefragt. Ergebnis ist, dass es da keine eindeutige Regelung gibt. Wenn es zu Verfahren kommt, begutachtet der Tüv ob das Teil verkehrssicher ist oder ob es jemals eintragungsfähig gewesen wäre. Einfach ausgedrückt wird der TÜV die Aussage machen, das dieses Teil nicht drangewesen sein kann, ansonsten hätte es keine Zulassung gegeben. Der Richter entscheidet dann ob was zu zahlen ist oder nicht.
Ein unfriedigender Zustand aber nicht zu ändern
Herbert