10.04.2011, 12:55
Hallo,
kleines Problem mit der zulassungstelle, folgender Sachverhalt
habe meiner Frau ja den Dodge Challenger geholt , im Brief steht drin das ein einzeiliges Kennzeichen mit 37 cm länge verwendet werden soll , o.k. ich bin dann zur Zulassung gegangen die wie üblich man kennt es ja von der Corvette , das ist nicht möglich nur ein zweizeiliges ist machbar , o.k. dachte mir ist ja egal warum sich ärgern hat ja keinen Sinn , festgemacht , das Kennzeichen steht 3 cm über hat man ja gewußt aber der von der zulassung hat ja darauf bestanden .
Nun ist folgendes passiert , ein Kollege von mir ist mit dem rollbrett unter das Auto gegangen rollt wieder vor geht mit dem Kopf hoch und streift mit demselben direkt am Kennzeichen steht ja 3 cm über ,er hat gleich geblutet da es ja ein scharfkantiges Teil ist wie man weiß.
O.K. ich bin dann zur Zulassungstelle habe den Fall geschildert( ich will ja das so etwas nicht mehr vorkommen kann )habe dann gesagt es wäre wohl schon besser wenn wir uns daran halten und ein einzeiliges Kennzeichen nehmen damit sowas nicht mehr passiert .
Antwort , das geht nicht er hätte sich ja auch an der Hinterachse stoßen können da wird das Schild dann auch nicht gewechselt (schlaue Antwort will darauf aber nicht weiter eingehen).
Antwort von mir wenn das nicht geht hätte ich gerne ein Schreiben von denen warum das nicht geht und wenn wir es so belassen das die Zulassungstelle mir es schriftlich gibt das ich bei einer eventuellen wiederholung des vorgangs nicht haftbar dafür bin .
Anwort schriftlich,
wir bestätigen hiermit dass das angebrachte Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht ist , auch wenn das Kennzeichen leicht über die die Kennzeicheneinbuchtung über steht .Die zuteilung eines kleineren Kennzeichens war aufgrund des vorhandenen Anbauraumes leider nicht möglich.
das hilft mir ja nicht weiter wenn so was wieder passieren sollte , hat mir dazu vielleicht jemand einen Tip wie ich weiter vorgehen soll damit ich wegen denen Ihrer Sturheit falls es wieder vorkommt nicht belangt werden kann , oder kann ich dafür überhaupt belangt werden..
Mfg.
kleines Problem mit der zulassungstelle, folgender Sachverhalt
habe meiner Frau ja den Dodge Challenger geholt , im Brief steht drin das ein einzeiliges Kennzeichen mit 37 cm länge verwendet werden soll , o.k. ich bin dann zur Zulassung gegangen die wie üblich man kennt es ja von der Corvette , das ist nicht möglich nur ein zweizeiliges ist machbar , o.k. dachte mir ist ja egal warum sich ärgern hat ja keinen Sinn , festgemacht , das Kennzeichen steht 3 cm über hat man ja gewußt aber der von der zulassung hat ja darauf bestanden .
Nun ist folgendes passiert , ein Kollege von mir ist mit dem rollbrett unter das Auto gegangen rollt wieder vor geht mit dem Kopf hoch und streift mit demselben direkt am Kennzeichen steht ja 3 cm über ,er hat gleich geblutet da es ja ein scharfkantiges Teil ist wie man weiß.
O.K. ich bin dann zur Zulassungstelle habe den Fall geschildert( ich will ja das so etwas nicht mehr vorkommen kann )habe dann gesagt es wäre wohl schon besser wenn wir uns daran halten und ein einzeiliges Kennzeichen nehmen damit sowas nicht mehr passiert .
Antwort , das geht nicht er hätte sich ja auch an der Hinterachse stoßen können da wird das Schild dann auch nicht gewechselt (schlaue Antwort will darauf aber nicht weiter eingehen).
Antwort von mir wenn das nicht geht hätte ich gerne ein Schreiben von denen warum das nicht geht und wenn wir es so belassen das die Zulassungstelle mir es schriftlich gibt das ich bei einer eventuellen wiederholung des vorgangs nicht haftbar dafür bin .
Anwort schriftlich,
wir bestätigen hiermit dass das angebrachte Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht ist , auch wenn das Kennzeichen leicht über die die Kennzeicheneinbuchtung über steht .Die zuteilung eines kleineren Kennzeichens war aufgrund des vorhandenen Anbauraumes leider nicht möglich.
das hilft mir ja nicht weiter wenn so was wieder passieren sollte , hat mir dazu vielleicht jemand einen Tip wie ich weiter vorgehen soll damit ich wegen denen Ihrer Sturheit falls es wieder vorkommt nicht belangt werden kann , oder kann ich dafür überhaupt belangt werden..
Mfg.
nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht ...