30.04.2011, 22:32
z.B.
Hallo Leute,
ich habe gerade im WDR Fernsehen einen interessanten Bericht gesehen.
Es ging dabei um einen Sprinter mit einer Breite von 1970 plus Spiegel. Der Fahrer wurde verurteilt, da er breiter als 2 m war und die Polizei in solchen Fällen von häufigen Berührungsunfällen spricht.
Danach dürften wir mit unseren SGA´s in einer Baustelle mit 2 m Breite nicht fahren dürfen, da sie auch breiter sind!
Laut meinen Papieren ist der Wagen 1810 mm breit.
Die Polizei rechnet aber die Spiegel mit und dann ist er von der Mitte gerechnet nach links und rechts je 1071 mm breit,
sprich 2142 mm breit.
Wie ist euer Kenntnisstand dazu?
Mir war es völlig unbekannt, das nicht die Maße der Papiere gültig sind.
Hallo Leute,
ich habe gerade im WDR Fernsehen einen interessanten Bericht gesehen.
Es ging dabei um einen Sprinter mit einer Breite von 1970 plus Spiegel. Der Fahrer wurde verurteilt, da er breiter als 2 m war und die Polizei in solchen Fällen von häufigen Berührungsunfällen spricht.
Danach dürften wir mit unseren SGA´s in einer Baustelle mit 2 m Breite nicht fahren dürfen, da sie auch breiter sind!
Laut meinen Papieren ist der Wagen 1810 mm breit.
Die Polizei rechnet aber die Spiegel mit und dann ist er von der Mitte gerechnet nach links und rechts je 1071 mm breit,
sprich 2142 mm breit.
Wie ist euer Kenntnisstand dazu?
Mir war es völlig unbekannt, das nicht die Maße der Papiere gültig sind.