23.05.2011, 19:32
Viel blabla was halt immer drin steht und das sie im Fall einer unberechtigen Mängelrüge die Ware zum Kunden zurückschicken und und den Aufwand pauschal mit 50€ berechnen.
Ich meine halt, wenn ich Ware umtauschen möchte, weil sie kaputt geht in der Gewährleistungzeit, prüft der Händler/Hersteller ob sie wirklich kaputt ist und/oder ob irgendwie Vorsatz zu erkennen ist und ersetzt dann durch neue Ware oder durch Kohle.
Was in diesem Fall ja auch so gelaufen ist. Bleibt nur für mich die Frage, ob der Händler von der Originalrechnung was abziehen darf.
Ich meine bin ja froh, das es so gelaufen ist und der Händler nicht orgendwie rumgezickt hat.
Ich meine halt, wenn ich Ware umtauschen möchte, weil sie kaputt geht in der Gewährleistungzeit, prüft der Händler/Hersteller ob sie wirklich kaputt ist und/oder ob irgendwie Vorsatz zu erkennen ist und ersetzt dann durch neue Ware oder durch Kohle.
Was in diesem Fall ja auch so gelaufen ist. Bleibt nur für mich die Frage, ob der Händler von der Originalrechnung was abziehen darf.
Ich meine bin ja froh, das es so gelaufen ist und der Händler nicht orgendwie rumgezickt hat.