28.06.2011, 13:50
Zitat:Original von gimli
Rote Blinker sind in D nur bis Bj. 70 zulässig. Würde mich wundern wenn eine 75er das
eingetragen hat. Aber man lern ja bekanntlich nie aus.
So (!) formuliert ist es nicht korrekt. Vor 1970 MUSS eine Ausnahmegenehmigung eingetragen werden, nach 70 KANN sie eingetragen werden. Gerade bei Fahrzeugen mit integrierten Rückleuchten der 70er Jahre (zB auch bei meinem 73er Charger), bei denen die Umrüstung kaum möglich ist, ist es also völlig normal wenn die dann auch eingetragen sind.