14.07.2011, 01:47
Wenn nach Weltpostvertrag "an PRIVAT" aus Drittländer versendet wird, entfällt kein Zoll, oder sonstiges, auf die Versandkosten.
Ist Fakt und haben einige hier schon "durch gemacht".
Das weiss auch der Zoll, ist aber zu schüchtern, um das (Gesetz) einzuhalten.
Bleibt "nur" der Warenwert, abzüglich der Freigrenze.
Ich wundere mich, das hier so wenig "Gegenwind" bei so falschen Postings erfolgt, haben doch inzwischen eine Menge Mitglieder "ihr Recht" bekommen und wissen, wie es richtig ist.
Auch ich sollte früher vom Zoll "Abkassiert" werden (und wurde es auch Teilweise), bis ich "externe Hilfe" von einer übergeordneten Behörde erhielt.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Nachtrag:
Das gilt auch für die Transportkosten entsprechender Unternehmen nach Weltpostvertrag innerhalb der Absendeländer (Drittländer).
Die Transport-/ Versende-Unternehmen müsse nur im Weltpostvertrag gelistet sein, das ist dabei wichtig.
Ist Fakt und haben einige hier schon "durch gemacht".
Das weiss auch der Zoll, ist aber zu schüchtern, um das (Gesetz) einzuhalten.
Bleibt "nur" der Warenwert, abzüglich der Freigrenze.
Ich wundere mich, das hier so wenig "Gegenwind" bei so falschen Postings erfolgt, haben doch inzwischen eine Menge Mitglieder "ihr Recht" bekommen und wissen, wie es richtig ist.
Auch ich sollte früher vom Zoll "Abkassiert" werden (und wurde es auch Teilweise), bis ich "externe Hilfe" von einer übergeordneten Behörde erhielt.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Nachtrag:
Das gilt auch für die Transportkosten entsprechender Unternehmen nach Weltpostvertrag innerhalb der Absendeländer (Drittländer).
Die Transport-/ Versende-Unternehmen müsse nur im Weltpostvertrag gelistet sein, das ist dabei wichtig.