14.07.2011, 09:51
Zitat:Im Grunde würde das ja dann auch bedeuten, bei der Einfuhr meines neuen Wagens dürfte ich den Versand (hier Container) nicht besteuern und verzollen lassen. Das Auto ist ja privat und ich handele nicht. :Grübeln:
Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Versandkosten nicht angemeldet sein dürfen. Im Fall von Paketen gelten die Versandkosten als angemeldet, wenn das entsprechende Feld im customs declaration sheet ausgefüllt ist.
![[Bild: CustomsdeclarationnoteCJ210606682US.jpg]](https://i894.photobucket.com/albums/ac142/weinh/Tech/CustomsdeclarationnoteCJ210606682US.jpg)
Meiner Erfahrung nach wird das oft nicht ausgefüllt (weiß ich zumindest von Willcox). Bei den anderen weise ich bei der Bestellung darauf hin, dass bitte keine Versandkosten im customs declaration sheet und auch nicht in der Rechnung genannt werden und meistens funktioniert das auch.
Bei einem Containertransport dürfte das Nicht-Nennen von Kosten etwas schwieriger werden...
Viele Grüße

Carsten