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Dieser Ausführung des Staatsanwaltes ist wahrlich nichts hinzuzufügen.
Ein derartiges Verhalten ist an Rücksichtslosigkeit nicht mehr zu überbieten.
Gruß
JR
PS: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!
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Lichthupe oder linkes Blinklicht??
Würde mich jetzt auch mal interessieren. Jedenfalls empfinde ich ein Blinklicht meines Hintermannes in meinem Rückspiegel als weitaus höflicher als eine Lichthupe.
Entsprechend setze ich auch selbst lieber ein Blinklicht ein.
Wer weiß was hinsichtlich erlaubt/Nötigung oder "Empfohlen"??
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer
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Wenn die Vette in der richtigen Farbe ist oder Streifen drauf hat, braucht man überhaupt kein zusätzliches Lichtsignal.
Gruß
JR
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@Axel Pfeiffer
Das hier unten habe ich darüber gefunden.
Zitat:Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §5 Überholen (1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. (3) Das Überholen ist unzulässig: 1.bei unklarer Verkehrslage oder 2.wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist. (3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt. (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden. (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen. (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden. (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
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Ich hab mein HUD umgebaut für solche Anlässe.
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Gruß Karl-Heinz
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Zitat:Original von Vette58
Das der Vergleich zwischen einem auf der Autobahn eingesetzten Blaulicht und einer lauten Auspuffanlage deutlich hinkt, sollte auch dir KHH klar sein.
Gruß
Uli
Ob du es glaubst oder nicht, das ist mir sogar klar, aber das man deswegen direkt die Polizei anrufen muß das erschließt sich mir immer noch nicht ,
die haben bestimmt wichtigere Dinge zu tun als dem "Blaulichtsünder" hinterher zu jagen.
Und wie die Polizisten über solche "Petzer" denken schreibe ich mal besser nicht hier,
mein Bruder ist nämlich auch einer (ein Polizist, kein Petzer) und ich habe auch einige Kumpels bei dem Trachtenverein mit denen wir dieses Thema schon öfter besprochen haben,
nur soviel dazu "Der Feind liebt den Verrat und hasst den Veräter" .
Gruß Karl-Heinz
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Komisch, ob du es glaubst oder nicht, auch ich habe Freunde die bei der Polizei arbeiten und habe mir mal erlaubt eben einen anzurufen.
Und du wirst es nicht glauben, er denket über Leute, die mit Blaulicht rum eiern deutlich schlechter als diejenigen, die diese anzeigen.
Aber eventuell sind "deine" Polizisten einfach cooler als "meine".
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Dann versetz dich mal in die Lage eines weniger geübten Fahrers und überlege dir wie er wohl reagieren mag, wenn jemand mit Blaulicht im Rückspiegel angerast kommt. Aber da siehst du wahrscheinlich keine Gefährdung, oder? Das sie bei der Polizei im Einsatz das kleinere Übel ist, ist klar, aber nur weil jemand sich die Autobahn zum schnell fahren frei räumen will?
Wahrscheinlich prallen auch hier unsere deutlich unterschiedlichen Vorstellungen von "Späßen" aufeinander.
Gruß
Uli
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Zitat:Original von Vette58
Wahrscheinlich prallen auch hier unsere deutlich unterschiedlichen Vorstellungen von "Späßen" aufeinander.
Da wiederspreche ich dir mal nicht ,
aber Gott sei Dank das sich hier sonst alle an Recht und Ordnung halten .
Gruß Karl-Heinz
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