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Was will uns dein Beitrag mitteilen??????????????????????????????????????
Frank
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naja ....
haste vielleicht recht , aber es ist nicht DEUTLICH auf der seite , wie bei der c4 ........
es ist noch im rückbereich , und somit wohl als schluss -begrenzungsleuchte zu sehen ...
ist anscheinend ermessenssache ....bin froh , dass es meine in den deutschen papieren hat ... 4 rote hinten , alle seitenmarker , und gelbe birenen vorne ....
wobei :
im fahrbetrieb leuchten bei mir nur die vorderen, die hinteren beim rückwärtsgang .....
ich denken , so könnte man es auch dem tüvler klarmachen ......vielleicht in verbindung mit nem piepserl ...( nach dem tüv das piepserl wieder stummschalten ....)
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Rote Seitenmarkierungsleuchten sind dann erlaubt, wenn Sie mit den normalen Rückleuchten im selben Gehäuse sitzen. Das ist im Falle des Volvo ja gegeben.
Weiße Leuchten dürfen nur nach vorne gerichtet dauernd leuchten und nach hinten bei eingelegtem Rückwärtsgang. Dass man die Leuchten einer rückwärts ausparkenden C4 evtl. von der Seite nicht sehen kann und die seitlichen daher durchaus sicherheitsfördernd sein können muss der Gesetzgeber wohl bei seiner Ausarbeitung der StVZO übersehen haben ...