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@ silver
blinker MÜSSEN orange blinken.
egal, ob n weisses blinkerglas drüber ist oder ein oranges. die leuchtkraft ist genauso festgelegt wie die blinkfrequenz ( die aber zu deiner frage nicht relevant ist).
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Hi Mützerl,
ich glaube Silver meint eher, ob es erlaubt ist, einfach diese weissen Birnchen gelb anzumalen.
Es gibt Birnenlack, der laut StVzO nicht zulässig ist.
Wahrscheinlich gibts aber auch welchen, der extra für Kfz-Lampen ist?!? Keine Ahnung!
Zitat:die leuchtkraft ist genauso festgelegt
eben,... und wenn ein weisses Birnchen eine festgelegte Leuchtkraft hat, dann wird diese ja durch das "anmalen" verändert/verringert.
Das war jetzt einfach mal so meine Vermutung.
Vielleicht ist ja alles garnicht so kompliziert...
Grüßerchen,
Flo
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Wir haben für Motorräder mal einen sog. "Bullet-Blinker"
in Fernost bauen lassen, der für das "E"-Prüfzeichen
ein lichttechnisches Gutachten (sauteuer) benötigte.
Unter anderem war für die Zulassung auch genau
vorgeschrieben, welches Birnchen (also mit welcher
Watt-Zahl und in welcher Farbe) einzusetzen war.
Es war sogar festgelegt, ob der Blinker für vorne
oder für hinten zugelassen wird oder eben für beides.
Will hier keine "Erbsen zählen", aber ich könnte mir
vorstellen, daß bei Einsatz eines gefärbten Birnchens
eben diese Zulassung nicht mehr gilt.
orange Grüße
Patric
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Ich sach nur
gelber Birnenlack von Conrad.de
mach ich schon länger mit den Blinkerbirnen und hält auch.
PS. weisse/klare Birnen haben das E-Zeichen
Ingolf
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Ingolf: und genau das Prüfzeichen verliert die weiße
Birne, wenn Du Lack drauftust
Noch mal zur Klarstellung:
Ich will hier nicht päpstlicher als der Papst sein, und
würde auch selbst diesen Lack benutzen (eine gewisse
Risiko-Bereitschaft ist wohl bei jedem Vette-Driver
vorhanden ), sondern nur darüber sprechen,
wie es "eigentlich" ist nach diesen unseren Rechten
und Gesetzen.
Gruß
Patric
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Es gibt doch mittlerweile weiße Birnen, die orange blinken, nehmt doch die.
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die chrombirnchen haben keine 2 glühwendeln drin und sind hauptsächlich für klarglasblinker oder alteezza-style- rückleuchten
nix gut für corvette
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Meines wissens ist "anmalen" nicht erlaubt. Obwohl ich es auch selbst machen würde bzw. schon gemacht habe. Bei einem Blinkerbirnchen ist dass vollig in Ordnung und wie oft überprüft der Tüv oder ne Verkehrskontrolle schon die Blinkerbirnchen? Solange es orange ist, ists OK. Würde aber trotzdem ein orig. orangenes vorziehen, wenns erhältlich ist. Kostet ja nicht die Welt.
Für eine Dauerbeleuchtung (z.B. Standlicht) würde ich den Lampenlack nicht nehmen, weil er einfach nicht wirklich dauhaft hällt. Auch wenn die Hersteller daß oft behaupten. Kenne es von Opel- oder VW-Clubs die ja teilweise total auf des verbotene blaue Standlicht stehen. Da wird einfach das Birnchen in blauen Lampenlack getaucht, getrocknet und eingebaut. Nach einpaar Monaten wird die operation dann wieder und wieder und wieder gemacht und wenn man dann die Schnautze voll hat, kauft man sich dann doch blaue Birnchen und hat endlich Ruhe... zumindest solange bis die kleinen grünen Männchen mit den blauen blinkenden Lichtern kommen und das Fahrzeug als nicht verkehrstauglich im Sinne der Stvo einstufen. Der Heimweg kann dann sehr beschwerlich sein , wenn man diese an Ort und Stelle nicht wieder umbauen kann. Geht ja auch nicht, wenn die originalen noch teilweisen mit resten des blauen Lampenlacks über zugen sind.... ein Teufelskreis
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Zitat:Kenne es von Opel- oder VW-Clubs die ja teilweise total auf des verbotene blaue Standlicht stehen. Da wird einfach das Birnchen in blauen Lampenlack getaucht, getrocknet und eingebaut.
das muss ja vor einer ewigkeit gewesen sein , seit ein paar jahren gibbed das in led-form mit glassteck- oder metallschraubsockel.
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