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Wer sagt denn überhaupt, dass der Unfall bei Kauf verschwiegen wird???
Eine Verkaufsanzeige muss diese Angaben nicht beinhalten.
Von "Betrug" kann noch überhaupt keine Rede sein.....
Gruß Alex
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eben
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Die Anzeige auf mobil ist ja noch kein Betrug, denn dort muß man ja nicht angeben, ob es ein Unfallwagen war.
Leider sind auch alle anderen Angaben in den Anzeigen nicht als "Beweismaterial verwertbar", Zitat: "Unverbindliches Angebot. Irrtum, Änderungen, Ausstattungsfehler und Zwischenverkauf"
Und es hat ja schon jemand aus dem Forum angefragt und gesagt bekommen: "Kleiner Unfall vorne links..." Es wurde also bestätigt, daß der Wagen einen Unfall hatte!
Ist eben Ansichtssache was "klein" ist...
ABER wenn man mit dem kleinen Schaden (Fotos, etc.) von dem großen Schaden (Totalschaden) ablenken und ihn totschweigen will, dann wäre dies für mich Betrug!
Dann wäre da noch die Frage, ob der Verkäufer überhaupt etwas von dem Totalschaden weis!?
Eventl. ist der selbst reingelegt worden.
Wie auch immer, solche Totalschäden muß man sich nicht antun, erst recht nicht für soviel Geld!Wenn alles fachgerecht gemacht wurde, warum sollte dann der Verkäufer dies nicht anhand von Rechnungen, Fotodokumentation, etc. zeigen und entsprechend ehrlich sein?!?
Weil er dann weniger, bis gar keinen Kaufinteressenten mehr findet, oder zumindest der gewünschte Verkaufspreis nicht erzielt wird. Dann ist es Betrug!
Ich finde es super, wenn hier einige auch mal solche Infos in´s Foum stellen, denn sonst hat man vielleicht ruck zuck mit Betrügern zu tun.
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Am besten geht einfach mal jemand hin und lässt sich was zu dem Fahrzeug erzählen. Dann kann man ja immernoch was machen.
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--- den Weg, auch wenn er sehr kurz ist, kann ich mir jetzt sparen
H1
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Zitat:Original von meStefan
Die Anzeige auf mobil ist ja noch kein Betrug, denn dort muß man ja nicht angeben, ob es ein Unfallwagen war.
Leider sind auch alle anderen Angaben in den Anzeigen nicht als "Beweismaterial verwertbar", Zitat: "Unverbindliches Angebot. Irrtum, Änderungen, Ausstattungsfehler und Zwischenverkauf"
Und es hat ja schon jemand aus dem Forum angefragt und gesagt bekommen: "Kleiner Unfall vorne links..." Es wurde also bestätigt, daß der Wagen einen Unfall hatte!
Ist eben Ansichtssache was "klein" ist...
Schreib doch von Dingen, von denen Du was verstehst.
Gruß
Edgar
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Gegen konstruktive Kritik hätte ich nichts einzuwenden, aber das plumpe Genöle ist doch ein bissel mau...
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Es ist weder Ansichtssache, was ein kleiner Unfall ist, noch sind die Angaqben in einer Verkaufsanzeige unverbindlich.
Ein Händler ist auch dann an die Angaben in der Internetanzeige gebunden, wenn sie in den späteren Kaufvertrag nicht mit aufgenommen werden. Es handelt sich nicht um eine bloße Vereinbarung, sondern sogar um eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB, die für Händler verbindlich ist.
Der Händler kann sich dabei auch nicht darauf berufen, dass er die Angaben nicht überprüft hat oder ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. Für den Käufer ist die Dokumentation besonders wichtig, die Anzeige sollte ausgedruckt und mit den Vertragsunterlagen abgelegt werden, um spätere Beweisschwierigkeiten zu verhindern.
Reicht das so? Wenn man darauf hinweißt, daß Du wie ein Blinder von der Fabe schreibst, ist das kein plumpes Genöle, sondern notwendig um zu verhindern, daß unbedarfte User den Unsinn glauben und meinen, Du wüßtest wovon Du schreibst. Ich schreib doch auch nix zum Heizungsbau.
Gruß
Edgar
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Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Original von meStefan
Die Anzeige auf mobil ist ja noch kein Betrug, denn dort muß man ja nicht angeben, ob es ein Unfallwagen war.
Leider sind auch alle anderen Angaben in den Anzeigen nicht als "Beweismaterial verwertbar", Zitat: "Unverbindliches Angebot. Irrtum, Änderungen, Ausstattungsfehler und Zwischenverkauf"
Und es hat ja schon jemand aus dem Forum angefragt und gesagt bekommen: "Kleiner Unfall vorne links..." Es wurde also bestätigt, daß der Wagen einen Unfall hatte!
Ist eben Ansichtssache was "klein" ist...
Schreib doch von Dingen, von denen Du was verstehst.
Gruß
Edgar
ob das dann hier ins Forum passt ist aber mehr als fraglich
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Ich persönlich sehe einen Unfall, bei dem dei Airbags nicht ausgelöst hatten, nicht so dramatisch. Mein letztes Auto hatte beim Vorbesitzer einen ordentlichen Wildschaden, der fachgerecht repariert wurde. Dafür sah er vorne aus wie neu. Natürlich war er dafür etwas billiger, und ich hatte dadurch all die Jahre, die ich ihn fuhr, niemals irgendwelche Nachteile. Und als ich ihn nach einigen Jahren als ganz altes Auto verkauft hatte, war das auch egal. Wenn also der Preis stimmt, und das Fahrzeug eine gründliche fachmännische Überprüfung besteht, spricht doch nichts gegen einen Kauf.
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