Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen
#41
Auch wenn das Kennzeichen auf dem Siegel zu sehen ist, so kann man sich trotzdem beim Schildermacher ein KKR schild machen lassen, und klebt dann das Siegel drauf, wo ist das Problem?--- Der einzige Unterschied zu einem amtlich zugeteilten und gesiegelten Schild ist wohl daß die Grösse des KKR Schildes nicht in den Fahrzeugschein eingetragen ist,

Gruss RainerR
RaRo
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#42
Hi,
nach meinem Verständnis ist das, wenn ich das Siegel auf ein nicht eingetragenes Kennzeichen klebe, Urkundenfälschung...
Bin allerdings kein Jurist :-)
Dann besser Original hinterm Sitz zum wechseln und ungestempelt vorne drauf.
Grüße Christoph 


Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben... dumdidum
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#43
Problem richtig erkannt, das ist eine Urkundenfälschung.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#44
Wieso soll das eine Urkundenfälschung sein, wenn bei der Übersendung der Siegel keine Kennzeichengröße vorgeschrieben wird?

Ich habe Autos, bei denen weder ein kleines Kennzeichen eingetragen ist noch eine Ausnahmegenehmigung besteht, das kleine Kennzeichen aber ordnungsgemäß von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#45
(04.10.2019, 09:44)JR schrieb: Ich habe Autos, bei denen weder ein kleines Kennzeichen eingetragen ist noch eine Ausnahmegenehmigung besteht, das kleine Kennzeichen aber ordnungsgemäß von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

Gruß

JR

Ist bei mir genauso, habe auch kleine Kennzeichen auf Old und Youngtimern, ordnungsgemäß von meiner Zulassungsstelle ausgegeben, aber weder eingetragen noch eine Ausnahme Genehmigung erhalten.
Gruß Bernd animierte C4

Lieber aufrecht sterben, als kniend leben.
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#46
(04.10.2019, 09:44)JR schrieb: Wieso soll das Urkundenfälschung, wenn bei der Übersendung der Siegel keine Kennzeichengröße vorgeschrieben wird?

Ich habe Autos, bei denen weder ein kleines Kennzeichen eingetragen ist noch eine Ausnahmegenehmigung besteht, das kleine Kennzeichen aber ordnungsgemäß von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

Gruß

JR

Sorry, Siegel per Post habe ich nicht gelesen, bin vom Normalfall ausgegangen. Wenn die das schicken, mit der Aufforderung selber aufzukleben und die Kennzeichengröße nicht vorschreiben, dann ist das natürlich keine Urkundenfälschung. Ich kann es aber kaum glauben.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#47
Edgar,

ist die Kennzeichengröße nicht schon vom Gesetz vorgeschrieben? Bedarf es da einer nochmaligen Vorschrift/Belehrung/Erklärung oder wie immer man das nennen will?
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#48
Es gibt doch auch Autos mit Moped Nummernschild ist noch kleiner.

Gruß Detlef
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#49
(04.10.2019, 09:44)JR schrieb: Wieso soll das eine Urkundenfälschung sein, wenn bei der Übersendung der Siegel keine Kennzeichengröße vorgeschrieben wird?

Ich habe Autos, bei denen weder ein kleines Kennzeichen eingetragen ist noch eine Ausnahmegenehmigung besteht, das kleine Kennzeichen aber ordnungsgemäß von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

Dann ist die zugeteilte Kennzeichengröße bei deiner Zulassungsstelle aber in den Akten hinterlegt und nur auf diese darf das Siegel.

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#50
Also nochmal...  Prost!

ist ein PKW bereits zugelassen und hat die neuen Siegel mit hinterlegtem Code, kann das Fahrzeug online abgemeldet werden.
Man reißt dazu das Siegel ab und gibt für vorne und hinten getrennt die Codes und die VIN/FIN in das online Portal ein.
Auch die Nummer auf der ZB I, die ebenfalls hinter einem Siegel versteckt steht.
Damit ist für das Amt gewährleistet, dass es sich um das korrekte Auto handelt.
Die HU Plakette darf man nicht entfernen!
Zusätzlich braucht man den neuen Perso mit Onlinefunktionalität.
Bezahlt wird per Online-Banking.

Paar Tage später bekommt man Post vom Amt mit der Abmeldebestätigung und der Reservierung der Schilder für max. 1 Jahr.

Will man nun dieses Fahrzeug wieder zulassen - geht das bei uns auch online.
Das Fahrzeug muss zu dem Zeitpunkt eine noch gültige HU haben, sonst geht es nicht!
Also auf die Seite gehen und das zuvor abgemeldete Fahrzeug wieder in Verkehr bringen.
Dauert keine 5 min. da alle Daten im Online Portal hinterlegt sind.
Nach ein paar Tagen bekommt man einen Brief vom Amt mit der neuen ZB I und zwei Stadtsiegel und eine Klebeanweisung!
Das ist alles...  Versicherung und Zollamt werden informiert und das war es.

Am SL habe ich ein kleineres Kennzeichen mit 42cm länge welches streng genommen nicht den Vorschriften entspricht.
Das habe ich ohne Sondergenehmigung ohne weiteres zugeteilt bekommen.

Das Amt kann nicht nachprüfen auf welche Platte ich das zugeschickte Siegel nun klebe.
Da steht nicht geschrieben dass es das gleiche Schild sein muss wo ich das Siegel vorher abgerissen habe.


Das schicken die einem per Post zu:
Man beachte dass das Siegel nun nicht kreisrund, sondern unten gerade ist...ich dachte auch erst dass man das trennen kann, dem ist aber nicht so.
Bitte kein Kommentar wegen dem ZO6  sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
[Bild: 36905776ms.jpg]
Grüße
Thomas


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