Großes Nummernschild vorne - Adapter
#51
ich denke bei solchen Ausrastern, isses n Lehrer?
Obwohl es bstimmt auch vernünftige von der Zunft gibt.
Grüße

Udo

[Bild: 37356529wu.png]



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#52
Na da sind mir ja einige zuvor gekommen. Ich mußte leider meinen Browser kurz auf Standard zurücksetzen, da ich einige Probleme damit hatte, sonst hätte ich Ihm auch noch den Marsch geblasen Feixen
Na und wenn es echt dieser " Specht " sein sollte, wird mir einiges klar Geist

Der stand ja auch meiner " speziellen " Freundesliste Teufel

Kopfschütteln Grüße huahua


Andreas Großes Grinsen 

C3_pacecar_60.png C6_Cab_yel_60.png
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#53
(10.10.2018, 20:42)perlen schrieb: ich denke bei solchen Ausrastern, isses n Lehrer?
Obwohl es bstimmt auch vernünftige von der Zunft gibt.

nein, ein Anwalt! King
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#54
Oh ha, nen Zehner!
Das wären ja zwei Schorle! Waaas?


Ok, dann eben keinen Alkohol am Steuer und mehr Luft am Motor! Feixen
Mfg. meStefan Teufelfeuer

[Bild: 21674529qu.jpg][Bild: 21674560vp.jpg][Bild: 21717258am.jpg]
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#55
(10.10.2018, 20:12)Maseratimerlin schrieb: Das Anfertigen lassen und Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens ist weder das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde, noch das Herstellen einer solchen.  Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, das geschützte Rechtsgut der Urkundsdelikte, wird durch das Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens nicht berührt.


Einen Urkundenmissbrauch gibt nur in Deiner Phantasie, nicht aber im StGB.


Gruß vom angeblichen Rechtsanwalt

Edgar

Hallo Edgar,

nur mal so ein Gedankengang und interessehalber:
Ist es eigentlich nicht Vorsatz wenn man sich ein weiteres Nummernschild anfertigt, das gestempelte ins Handschuhfach legt und am besten noch gleich das Geld für die OWI dazu?
Oder gibt es sowas wie Vorsatz bei OWIs nicht.
Gruß
Daniel
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#56
wenn das Kennzeichen keine Urkunde ist und die Siegel eh überflüssiger Blödsinn sind kann man die Nummer ja auch auf ein Stück Pappe schreiben und das am Auto anbringen. Das Stück Pappe kann man ja dann in der Größe anfertigen wie man es haben möchte. Wenn den Leuten mit den blausilbernen Autos das dann nicht gefällt kann man ja auf Maseratimerlin verweisen.
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#57
(11.10.2018, 09:41)jackpot schrieb: wenn das Kennzeichen keine Urkunde ist und die Siegel eh überflüssiger Blödsinn sind kann man die Nummer ja auch auf ein Stück Pappe schreiben und das am Auto anbringen. Das Stück Pappe kann man ja dann in der Größe anfertigen wie man es haben möchte.  Wenn den Leuten mit den blausilbernen Autos das dann nicht gefällt kann man ja auf Maseratimerlin verweisen.

Da ich höchstwahrscheinlich morgen selbst den Gang zur Zulassungsstelle antreten werde und mich direkt die Thematik betrifft, verfolge ich den Thread hier genau. 

Allerdings verweise ich hier mal auf die Forumsregeln. Sprache, Umgang, Community... 
Bitte lesen, der Ton macht die Musik. Halbwahrheiten, Glaubenssache... keine Fakten. Das bringt nichts.

Was ich gefunden habe:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2...age_4.html

und https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF

Zitat: 

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, an dem die Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen hinten nicht der „Norm“ entspricht?
In der Regel handelt es sich bei diesen Fahrzeugen um Importe aus den USA bzw. nicht europäischen Ausland.

... und das Kennzeichen vorn?
Die vordere Anbringungsstelle für Kennzeichen an Fahrzeugen ist in der Regel ausreichend, so dass für vordere Kennzeichen keine abweichenden Kennzeichengrößen von der „Norm“ gewährt werden können.

Bitte informieren Sie sich anhand der folgenden Hinweise vor Zulassung des Fahrzeuges

Was ist in diesem Fall zu tun?
Bitte prüfen Sie anhand der Zulassungsdokumente die Eintragungen zur technischen Beschreibung hin- sichtlich der Kennzeichengröße.

Wo finde ich einen möglichen Hinweis?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Feld 22 
Fahrzeugbrief (Muster vor 01.10.05) Ziffer 33

Die Eintragung „Platz für hinteres Kennzeichen xxx mm X xxx mm“ ist nur ein Zustandsbericht und reicht nicht für die Zuteilung von kurzen Kennzeichen aus.

Die Eintragung muss lauten:
„Ausnahmegenehmigung am (Datum) von (Behörde) Aktenzeichen ( ) gem. § 70 StVZO bzw. § 47 FZV von der Vorschrift des § 60 StVZO bzw. § 10 FZV erteilt: verkleinertes Kennzeichen gem. Anlage 4 Ab- schnitt 1 Nr. 1 c zulässig, Beschränkungen und Auflagen: keine“
oder
Sie verfügen (zusätzlich) über eine schriftliche Ausnahmegenehmigung in Form eines Bescheides. Bitte legen Sie diesen Bescheid vor.

Hinweis: Ausnahmegenehmigungen werden auch auf den jeweiligen Zulassungsbezirk beschränkt z.B. das Unterscheidungszeichen besteht aus 3 Buchstaben („NMS“, „HEI“ o.ä.). Diese Ausnahmegenehmi- gungen verlieren ihre Gültigkeit bei Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk.

Weiteres Verfahren
  • 􏰀 In Ihrem Fahrzeugdokument ist ein wie oben beschriebener Eintrag vorhanden oder Sie verfügen über einen entsprechenden schriftlichen Bescheid einer Behörde ohne Beschränkung auf den Zulassungsbezirk:
Bitte legen Sie die Dokumente bei der Zulassung vor. Die Zulassungsbehörde darf Ihnen ein verkleinertes Kennzeichen zuteilen.

  • 􏰀In Ihrem Fahrzeugdokument ist kein wie oben beschriebener Eintrag vorhanden oder Sie verfügen nicht über einen entsprechenden schriftlichen Bescheid einer Behörde ohne Beschränkung auf den Zulassungsbezirk:
  • Das Fahrzeug ist bei der Zulassung vorzuführen
  • Die Zulassungsbehörde prüft anhand des Fahrzeuges die Größe der Anbrin-
    gungsstelle für das Kennzeichen hinten

  • Sie teilt Ihnen eine „kurze“ Erkennungsnummer gfs. in so genannter
    „Engschrift“ zu, damit das Kennzeichen an der von der „Norm“ abweichenden
    Anbringungsstelle angebracht werden kann.

  • Überschreitet trotz der „kurzen“ Kombination die Größe des Kennzeichens die
    Größe der Anbringungsstelle ist eine Umrüstung des Fahrzeuges notwendig (siehe Abhandlung der Anweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirt- schaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein *)

  • In Zweifelsfällen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen beim TÜV notwendig.

Ich werde morgen ohne Fahrzeug bei der Zulassungsstelle mit Bildern und einem Lächeln mein Glück versuchen. Mal sehen was passiert. 

Viele Grüße!
...denn alles ist gut was man gerne tut, egal ob hyperventiliert oder ausgeruht.
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#58
Schöner Beitrag!

Ich wünsche Dir viel Glück, mein Lächeln war wohl nicht so toll.  Kopfschütteln
Mfg. meStefan Teufelfeuer

[Bild: 21674529qu.jpg][Bild: 21674560vp.jpg][Bild: 21717258am.jpg]
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#59
(11.10.2018, 09:00)Drahtzieher schrieb:
(10.10.2018, 20:12)Maseratimerlin schrieb: Das Anfertigen lassen und Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens ist weder das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde, noch das Herstellen einer solchen.  Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, das geschützte Rechtsgut der Urkundsdelikte, wird durch das Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens nicht berührt.


Einen Urkundenmissbrauch gibt nur in Deiner Phantasie, nicht aber im StGB.


Gruß vom angeblichen Rechtsanwalt

Edgar

Hallo Edgar,

nur mal so ein Gedankengang und interessehalber:
Ist es eigentlich nicht Vorsatz wenn man sich ein weiteres Nummernschild anfertigt, das gestempelte ins Handschuhfach legt und am besten noch gleich das Geld für die OWI dazu?
Oder gibt es sowas wie Vorsatz bei OWIs nicht.

Ja, läßt sich hören, dann verdoppeln wir die Geldbuße wegen Vorsatz = 20,- Euro.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#60
Dann wünsche ich Hirschring viel Erfolg morgen auf der Zulassungsstelle. Mein Eindruck: Sowas wie die allgemeingültige Regel gibt es nicht, die Zulassungsstellen sind von Provinzfürsten beherrscht die sich ihre eigenen Regeln geben. Was im einen Landkreis gehandhabt wird, ist im benachbarten Landkreis ganz anders. Beispiel: München Land pfeift auf sämtliche Eintragungen im Schein. Die gehen mit dem Meterstab zum Auto und messen selbst aus, dementsprechend bekommst Du ein kurzes Kennzeichen oder eben nicht. LKR wird schon ewig nicht mehr vergeben (zumindest in den mir bekannten Landkreisen in der Umgebung), was natürlich immer noch die Option mit dem ungesiegelten LKR-Schild offenhält. By the way: Ich habe schon mal das Kennzeichen vorne verloren und es war ein höllischer Akt mit unzähligen Telefonaten zwischen Polizei und Zulassungsstelle, bis ich ein neues Kennzeichen hatte. Mit einem ungesiegelten LKR alles kein Problem.

Höflich sein, lächeln und kooperativ sein "ich würde ja alles gerne machen, aber ein breiteres Kennzeichen verdeckt die Rückfahrscheinwerfer, das gefährdet die Verkehrssicherheit!" hilft eigentlich immer. Ich habe genau alles erklärt und nett gefragt und plötzlich sagte die Dame, dass die Chefin persönlich die nicht reservierbaren und nicht übertragbaren einstelligen Kennzeichen verwaltet, von denen könne ich eines haben. Na siehste.
Stefan
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