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Hallo,
anbei ein Link zum Thema TÜV-Richtlinien für Oldtimer:
TÜV-Richtlininen
(unter 'Oldtimerkatalog für TÜV-Experten).
Dürfte für die Erlangung des H-Kennzeichens von großem Interesse sein.
Noplan
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Bemerkenswert.....die Erwähnung der Sting Ray´s im Motorenkapitel.
Ich halte den Schrieb in weiten Teilen für höchst bürokratisch....und empfinde das als Vortäuschung von Fachwissen bei gleichzeitiger Ahnungslosigkeit.
Bei einem 200 D soll ein Motorswp von einem neueren Modell ok sein....der sit also buagleich....sehr interessant....da fehlt mir irgendwie die rechte Relation bei dem Motorswap auf 350 cui bei unseren Autos.
Mal abgesehen davon , daß ich mindestens der Hälfte der Prüfer nicht zutraue, einen Unterschied zu erkennen.
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... aber mikey jetzt mal ehrlich, hattest du in dem zusammenhang was anderes erwartet ?
noplan, danke ! - interessant......
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Aber da alle voneinander abschreiben, glaubt es irgendwann ein jeder.
Das hier habe ich schon mal vor einiger Zeit als Link in dieses Forum gelegt.
---> https://www.stadtroller.de/html/oldtimer_gutachten.html
Irgendwie bekannt, oder?
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Hallo,
ich finde es auch bemerkenswert, dass die C2 explizit erwähnt wird, denn so viele fahren doch bei uns nicht herum. Der Swap auf 350 CUI (und damit mehr Hubraum) ist möglich, wenn der Motor älter als 30 Jahre ist.
Das denke ich, ist ein entscheidender Punkt, wenn man eine C2 mit NOM kauft, die (noch) kein H-Kennzeichen hat.
Noplan
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... und Tiefer- oder Höherlegung verhindert H-Kennzeichen
... selten so gelacht! Wenn ich sehe, was für Autos alles mit H-Nummern durch die Gegend rollen
Bevor ich irgendwas am Auto zurückrüsten würde, wäre immer ein erster Versuch angesagt.
Bei der gelben 73er C3 z.B., die gerade frisch erworben worden ist, weiß doch kein Prüfer, wie damals die originalen Instrumente ausgesehen haben (jetzt mal unabhängig davon, ob es einem gefällt oder nicht). Das war damals das erste Auto weltweit, bei dem das serienmäßig war und basta. Hinterher streiten und zurückrüsten kann man immer noch. Und wegen des Motors, der war dann einfach damals Option (welcher TÜV-Prüfer kann den die cubic inch in metrisches Volumen umrechnen ??).
Wenn ich überlege, dass mein TR6 PI mehrfach mit drei Weber-Doppelvergasern statt der originalen Einspritzung über den TÜV gekommen ist und bei der H-Abnahme hat sich auch kein Mensch am kleineren Moto-Lita-Lenkrad gestört, obwohl das in dem TÜV-Gutachten extra erwähnt ist.
Da wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Oder habt Ihr andere Erfahrungen gemacht.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Zitat:wenn der Motor älter als 30 Jahre ist.
Das stimmt so nicht. Ein Umbau, wenn er denn geschehen ist, muß (oder sollte / da wird noch heftig diskutiert) 20 Jahre zurückliegen. Der Motor darf ruhig nagelneu sein, wenn er denn in dieser Form in dem Fahrzeug eingebaut wurde bzw. damals als Option verfügbar war.
Ansonsten müßte man ja auch dreißig Jahre alte Reifen fahren.
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Hallo Frank,
ich hab mal die für mich entscheidenden Passage aus dem von mir geposteten Link eingefügt:
· Ausnahmen:
- Soll ein Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Auf diesem Punkt fußt meine obige Aussage. Ist eigentlich für mich eindeutig.
Viele Grüße
Noplan
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Ich glaube, das ist anders zu verstehen.
Ein Motor muß von der Bauart 30 Jahre alt sein. Heißt, in eine C3 keinen Motor von der C5, obwohl beide 5,7 Liter.
Aber eine Nachbildung des C3 Motors kann es schon sein, auch wenn gerade aus der Kiste gepackt und nagelneu.
Grüße
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Die Krux ist - und das wird ja auch im Vorwort der Richtlinie erwähnt - daß hinsichtlich der Prüfkriterien eine große Unsicherheit bei den Prüfstellen herrscht. Dem soll jetzt durch diese Richtlinie abgeholfen werden.
Wenn die Mehrheit der Prüfstellen sich danach richtet (was m.E. im Hinblick auf eine gerechtere Beurteilung bundesweit zu begrüßen wäre), dann könnten diese Kriterien vielleicht tatsächlich bald überall Anwendung finden.
Bei der Beurteilung ob "gut" oder "schlecht" muß man versuchen, sich von eigenen Wünschen und Bedürfnissen freizumachen und eine objektive Betrachtungsweise anstreben. Natürlich ist demjenigen, der keinen originalen Motor in seinem Wagen hat, die Richtlinie in diesem Punkt ein Dorn im Auge, während der stolze Besitzer einer Originalmaschine der Vorgabe wahrscheinlich beipflichten wird.
Aus meiner Sicht stellt sich das so dar:
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Ausnahme(!)-Regelung diejenigen steuerlich entlasten, die sich der "Pflege automobilen Kulturgutes" verschrieben haben. Dabei ging es dem Gesetzgeber darum, die Fahrzeuge in ihren historischen Erscheinungsbild - inklusive der gesamten technischen Ausrüstung - zu erhalten! Objektiv(!) betrachtet, sind da z.B. Digitalinstrumente in einem Fahrzeug von 1974 einfach nicht stimmig, so daß - objektiv - eine Versagung auch zu recht erfolgen würde.
Insofern geht Polemik wie "originale Luft im Reifen" natürlich (bewußt?) an der Sache vorbei. Das Auto soll einfach so dastehen (nicht nur äußerlich), wie es dem historischen Erscheinungsbild entspricht - ohne ein Replika zu sein. Theoretisch ganz einfach und klar ...
Und immer wieder sollte man sich ins Bewußtsein rufen, daß hier nicht die Besitzer nicht-originaler Autos mit einer Ausnahme von der Regel bestraft werden sollen, sondern daß es ein Privileg für eine Ausnahmeerscheinung darstellen soll!
Gruß
Tripower
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