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Hallo Ralf.P.
hast recht.
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Zur Info, Schallensitze sind in der Schweiz nicht MFK pflichtig (TÜV) !!
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Zitat:Original von miltiadis
Zur Info, Schallensitze sind in der Schweiz nicht MFK pflichtig (TÜV) !!
Hoi,
verstehe ich das richtig? Man kann Sitze fuer die MFK drinlassen?
Gruß
Breitbeinig, geduckt, die Nase am Boden, kraftstrotzend stand er da und stank vor sich hin...sonderte bäuchlings fette, kochende Tropfen ab, knackte abkühlend, knisterte in sich hinein, atmete langsam aus, gluckste im Kühlsystem- Fritz B Busch zur C3
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@miltiadis: Würd mich auch interessieren.. Das heisst man kann quasi rein montieren was man will? Da gibts doch sicher auch Richtlinien oder?
Gruss
OlDirty
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Hier mal das Statement der ASA:
Sehr geehrter Herr
Grundsätzlich sind die entsprechenden kantonalen Zulassungsbehörden für die Beantwortung solcher Fragen verantwortlich. Die asa ist keine Behörde und kann demnach nur allgemeine Infos geben.
Das Fahrzeug muss die Vorschriften der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; https://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf) erfüllen.
Nicht melde- und prüfpflichtig ist der Austausch von Sitzen ohne integrierte Airbags, sofern sie den nach VTS geltenden Anforderungen (auch betreffend Sicherheitsgurten und deren Verankerungen sowie betreffend Sichtverhältnisse gemäss Art. 71 und 72) entsprechen. Da die originale Sitzverankerungspunkte und Sicherheitsgurten behaltet werden, sollte diese Änderung nicht beanstandet werden.
Der Ersatz eines Lenkrads mit integriertem Airbag ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung. Dieser Airbag muss die Anforderungen des ECE-Reglement Nr. 114 entsprechen (Art. 72 Abs. 8 VTS).
Die Bedienungsvorrichtungen müssen zweckmässig und die Kontrollinstrumente leicht ablesbar sein (Art. 55 Abs. 1 VTS). Der Airbag kann ev. auch desaktiviert werden. Der Ersatz eines Lenkrades mit integriertem Airbag durch ein solches ohne ist nur zulässig, wenn die Gurten alleine die Anforderungen an das Rückhaltesystem erfüllen und das Fahrzeug nicht den Anforderungen hinsichtlich Schutzes der Insassen unterliegt. Der Halter/Umbauer hat den entsprechenden Nachweis beizubringen.
Für ausführliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Freundliche Grüsse
asa
Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Technik, Personen- und Fahrzeugzulassung
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Direkt: 031 / 350 83 91
Fax: 031 / 350 83
Liebe Grüsse
Frank
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Zitat:Original von OlDirty
@pluto: Die Sitze von dir sehen wirklich traumhaft aus . So was muss ich mir vll auch mal gönnen . Wie ist das eigentlich mit dem Schwitzen in solchen Schalensitzen? Ich habe in den original Sitzen schon nicht kühl und denke das wird mit den Schalen nur noch schlimmer oder?
Hallo OlDirty,
klar, dass man im Schalensitz etwas "beengter" sitzt. Aber das ist ja auch Zweck der Übung.
Das verarbeitete Alcantara auf der Sitzfläche ist aber nicht wärmer als Glattleder.
Ich garantiere Dir aber, dass die Vorteile, die ich beschrieben habe, das Thema Wärme weit in den Hintergrund treten lassen.
Probier´s aus, vielleicht kennst Du jemanden, der Schalensitze in der C. fährt - egal ob PP oder andere - es lohnt sich!
Wenn wir uns mal treffen sollten, vielleicht anlässlich einer Forumsveranstaltung, kannst Du natürlich auch in meiner C. gerne mal "Maß nahmen".
Gruß
W.
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So ist es!
Mit einem richtigen Sitz und kleinem Lenkrad ist das ein komplett anderes Auto.
Gruß
JR
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Zitat:Original von FX
Gibt es im Längstträger schon Bohrungen/Gewinde?
Möchte ungern ein Sieb aus dem Kofferraum machen
Nein, es muss gebohrt werden.
Gegenfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass deine Sitze nicht eingetragen sind?
Zitat:Original von RainerR
Der TÜV sagte mir : Die Sitze haben keine Rückenlehnen Verstellung,
da es ja eine Carbonschale aus einem Stück ist. So etwas ist erstmal grundsätzlich nicht eintragbar, da
die Lehnen zwingend klappbar sein müssen, und dies auch bei einem Zweisitzer!!!!
Die Verstellbarkeit der Neigung der Rückenlehne ist durch den Adapter gegeben (da sind ja verschiedene Löcher für verschiedene Neigungen) und kann mit Schraubenschlüsseln durchgeführt werden. Das reicht für die Eintragung.
Gruß, Robert
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
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@ UncleRobb
Nein, meine sind noch nicht eingetragen.
Ich fahr aber sicherheitshalber mal zur MFK (Tüv) wenn ich die Airbagleuchte wieder aus hab.
Grundsätzlich sind die Sitze jedoch in CH eintragungsfrei.
Das bezieht sich aber nur auf Sitze OHNE Airbag...also nicht für unsere Sitze.
Ob die nun eingetragen werden müssen oder ob eine Meldung an die Versicherung reicht weiss ich noch nicht.
Zum Thema Lehnenverstellung:
Die Sitneigungsverstellmöglichkeit über die Löcher im Adapter mittels Schrauben ist leider nicht so ganz gesetzeskonform.
Hier heisste es, dass die Verstellmöglichkeit OHNE Werkzeug möglich sein muss.
Abgesehen davon kommt man ja auch "ziemlich schlecht" an inneren Schrauben (Tunnelseite).
Das in einem Zweisitzer die Lehnen klapbar sein müssen halte ich für reinen Unfug. Wo ist hier der Sinn?
Ich denke alles in allem wieder mal reine Willkür des Prüfers
Liebe Grüsse
Frank
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Zitat:Wenn wir uns mal treffen sollten, vielleicht anlässlich einer Forumsveranstaltung, kannst Du natürlich auch in meiner C. gerne mal "Maß nahmen".
@pluto: Darauf würde ich gerne mal zurück kommen falls man sich mal sehen sollte. Danke
Gruss
OlDirty
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