Zitat:Original von Maseratimerlin
Ja, aber jetzt blaue Männchen, André, blauau , nicht, daß Dich mal blaue Männchen anhalten und Du sitzt dann im Dunkeln ( Insiderwortspiel )
Na klar Jürgen, die Anbringung des Kennzeichens bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern muss den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung genügen.
Zitat:ANHANG
1 . FORM UND ABMESSUNGEN DER ANBRINGUNGSSTELLEN FÜR DIE AMTLICHEN KENNZEICHEN AN DER RÜCKSEITE
Die Anbringungsstellen bilden eine ebene oder nahezu ebene rechteckige Fläche , die mindestens die folgenden Abmessungen aufweist :
Länge 520 mm
Höhe 120 mm
oder
Länge 340 mm
Höhe 240 mm
2 . LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN
Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten , daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen :
2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse
Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .
Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .
2.2 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs
Das Kennzeichen steht senkrecht oder fast senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs .
2.3 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten
Das Kennzeichen steht senkrecht ; Abweichungen bis zu 5 * sind zulässig . Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :
2.3.1 . um höchstens 30 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .
2.3.2 . um höchstens 15 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .
2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .
2.5 . Geometrische Sichtbedingungen
Es muß möglich sein , das Kennzeichen in dem gesamten Raum zu erkennen , der von folgenden vier Ebenen begrenzt wird : zwei senkrechten Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens , die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30 * nach aussen bilden , einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens , die mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach oben bildet , und einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens ( liegt jedoch der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,20 m über der Fahrbahn , so muß die letztgenannte Ebene mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach unten bilden ) .
2.6 . Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn
Die unter 2.3 , 2.4 und 2.5 genannten Abstände werden am leeren Fahrzeug gemessen .
Die kennt aber kein Wachtmeister, Tüffler oder wer auch immer und deshalb siehe oben.
So ist's seit ein paar Tagen bei mir! Mein Vorbesitzer hat für die Befestigung 2 Klammern hergestellt, mit denen das Kennzeichen ohne sichtbare Bohrungen befestigt werden kann.
Gruß
Lemmi
07 Corvette Z06
68 Pontiac Firebird Convertible
65 Morris Cooper "Race"
97 Lotus Elise MK1
12 Land Rover Defender 110
Es gibt viele mehr oder weniger gelungene Lösungen für dieses Problem.
Aber warum gibt es dieses Problem überhaupt?
Hat der C6-Designer schlicht vergessen, daß da ein Kennzeichen dran muß?
Wurde der inzwischen entlassen?
Oder darf er bei der C7 den gleichen Fehler nochmal machen?