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Welchen Kommentar hat denn der Prüfer in den Bericht geschrieben? "Geringe Mängel" zum Beispiel, mit dem Zusatz "Abgasanlage nicht typgeprüft"?
Dann solltst du auf jeden Fall diesen "Mangel" beseitigen, denn bei einer Kontrolle bist Du ja verpflichtet, nicht nur den KFZ-Brief, sondern auch den Prüfbericht und die AU-Bescheinigung vorzulegen.
Wenn dann der Mangel nicht beseitigt sein sollte, kann das gehörigen Ärger geben.
Also ist der Spruch unseres Forumsclowns "was soll's, Du hast doch die Plakette", nicht so ganz ernst zu nehmen.
Schöne Grüße
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Möchte Dir wirklich keine Angst machen, aber wenn Du mit Deinem Wagen einen Unfall verursachts, kannst Du großen Ärger bekommen. Fahren mit einer nicht eingetragenen (oder durch ABE legalisierten) Auspuffanlage bringt die ABE des Fahrzeuges zum erlöschen. Egal was der TÜV Prüfer vorher sagte.
Jochen
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Mahlzeit,
er hat "geringe Mängel" rein geschrieben...
folgende Mängel:
- Auspuff: nicht original
- Geräuschentwicklung: zu laut/Standgeräusch zu hoch
Will auf jeden Fall versuchen eine ABE oder ähnliches aufzutreiben...
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Hallo,
weisst du zufällig, wieviel dB's gemessen wurden ?
(Würde mich interessieren, da ich demnächst das selbe vorhabe.)
Übrigens ist es (in CH !!) so, dass es für die Borla KEINE Bewilligung / ABE / etc. gibt resp. geben wird. In Deutschland weiss ich nicht.
Keep Racing !!!!
Hupi
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Wenn ich mich richtig erinnere wird eine Fahrgeräusch db Messung im Abstand von 10 Meter an einem Vorbeifahrenden Fahrzeug gemessen, welches im dritten Gang aus ca. 30-40 km/h Beschleunigt (so wurde es zumindest bei meiner C5 vom TÜV in Garching gemacht).
Eine Messung im Stand hat damit nichts zu tun, und kann auch nicht auf die Fahrgeräuschmessung "umadaptiert" werden.
Jochen
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So wie Jochen das beschrieben hat, wurde das bei einem meiner Autos auch mal gemacht. Die Polizei hat mich dazu verdonnert. Mit 50 km/h 10 Meter an der Messstelle vorbeifahren und dann Vollgas geben (war ein Automatikfahrzeug).
Das sich ergebende "Lärm-Dreieck" wird dann im Computer berechnet. Frag mich nicht wie.
Hier mal was aus anderer Quelle, auch wenn es dort um ein Motorrad geht.
Das was die polizisten machen können, ist das sogenannte Standgeräusch ermitteln.
Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zum Auspuff aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U//min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U//min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Achte also darauf daß die die 5000 U/min auch einhalten. Mindestens 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden!! Tun die das nicht, dann halt blos den Mund. Gegen diese Messung kannst du später sehr gut Einspruch erheben.
Bei meiner RD500 muß also bei höchstens 5000 U/min gemessen werden. (Nenndrehzahl 9500 U/min). Ich habe 96 dB Standgeräusch und erfülle diese Norm nur dann, wenn auch wirklich so gemessen wird. Denn wenn bei 7000 U/min die Auslaßschieber aufgehen dann brüllt der Motor richtig los. Ich habe mal aus Interesse auf einem Dynojet Leistungsprüfstand das Geräusch unter Nennlast gemessen. Das waren satte 112 dB bei 11000 U/min. Aber trotzdem ist bei meinem Motorrad alles Original und der TÜV hat bisher auch noch nichts bemängelt.
Vielleicht hilft dieser Beitrag ja einigen Leidgenossen.
Hier wird augenscheinlich die Standgeräuschmessung beschrieben. Diese wird es damit auch wohl geben.
Wie auch immer, eine Geräuschmessung bei der Borla kommt wohl einem Einzelgutachten nahe. Möchte gar nicht ahnen, was das kostet.
Grüße
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Weil ich das hier schon einmal gelesen habe:
Warum läßt ihr den TÜV-Prüfer mit euren Wagen fahren bzw. wann muss man das tun und wann nicht ??
I'm not very smart but I can lift heavy things.
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@Hupi
weiß leider nicht was er für einen Wert gemessen hat...
@McCornflakes
hab lieber mal nix gesagt, da ich ja meine Stempel haben wollte...
Wer weiß was er dann macht wenn ich sage er darf nicht damit fahren?!
Er meinte, er müsste es überprüfen wie sich der Wagen bei normaler Fahrt verhält...
Was soll man dagegen sagen?!
Ciao
Dominic
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Falls, wie in Deinem Fall, Felgen eingetragen werden, fährt immer der Prüfer, und nicht immer langsam, damit er feststellen kann, ob die Räder irgendwo schleifen.
Dieses Vergnügen kannst Du ihm nicht verwehren, sonst schickt er Dich wieder heim.
Außerdem ist auch die Vette nur ein Auto, und keine Frau. Die würde ich ihm auch nur dann überlassen, wenns ein ausgesprochen Netter ist.
Mehrere eifersuchtsfreie Grüße Reiner
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Also was die Geräusche angeht da weiß ich von einem Bekannten der mit einigen Freunden in den Urlaub fahren wollte (mit Harley´s). Bis Bayern. Da wurden sie von den Grünen angehalten. Ohne Messungen mußten sie die Karren stehenlassen und mit dem Zug nach Hause fahren. Später mit dem Anhänger abholen. Ich habe KFZ-Briefe gesehen da stand 120 db drin. Das nützt mir garnix. Denn der Beamte vor Ort sagt dir ob es zu laut ist oder nicht. Die Bayern sind da sehr streng.
Leise Grüße
Stephan
Mit freundlichen Grüßen
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