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Wie ist die Vette nach Deutschland gebracht worden?
Normalerwiese müsstest Du die Zollpapiere vom Spediteur erhalten. Und was soll daran falsch sein?
Gruß Robert
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ja ich weiss nicht, habe nur das permission for removal "toestemming tot wegvoering" was ich habe gedacht sind Zollpapieren :-(
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Six smiles per imperial pterodactyl
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Morgen thread,
keine Panik, nochmal, wie hast Du die Vette nach Deutschland geholt? Mit Spedition? Hast Du die Rechnung von der Spedition schon bekommen? Da müssten die Zollpapiere dabei sein.
Mit diesen und dem Gutachten vom TÜV (du willst doch eine H-Zulassung?) kannst du Dein Schätzchen zulassen.
Gruß Robert
P.S. Außerdem hat das doch noch Zeit, liegt doch noch Schnee
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Hi Robert, danke für Unterstützung.
Die haben gesagt die haben es nicht und diese Holandisches Papier muss Reichen, aber am Zulassungsstelle wollen es nicht akzeptieren.
Ja, ich wollte es auf H- Kennzeichen haben, was sind die Alternativen? Ich denke nicht viele, wenn es klappt es ist das beste, oder?
Jetzt ist die Zulassungsstelle geschlossen (ja am Freitag die müssen nicht arbeiten), deshalb Geschichte gehts weiter nächste Woche :-(
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Zitat:Original von Dragonheart64
Normalerwiese müsstest Du die Zollpapiere vom Spediteur erhalten. Und was soll daran falsch sein?
Wenn er nur eine "ausländische" (z.B. holländische, französische) Zollquittung hat, und eine *#§§!??? Zulassungsstelle, die genau eine solche nicht akzeptiert, sonder auf einer deutsche Zollunbedenklichkeitsbescheinigung besteht, dann kann er wirklich ein Problem haben...
Ich habe in genau gleicher Konstellation beim Import meiner C3 aus USA via Frankreich endlos Nerven zu diesem Thema verloren (Zustand '1-', ging also um richtiges Geld ...).
Wobei mir bis heute unklar ist, ob die Zulassungsstellen tatsächlich eine ausländische (EU-) Zollquittung verweigern können. Zum Glück musste ich das am Ende nicht 'hart' rausfinden.
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.
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wie hat es bei dir gelaufen?
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- C6 (2005-2013)
Es gibt eine Menge von Gemeinden, die bei ihrem Internetauftritt der Zulassungsstelle wörtlich genau diesen Text verwenden.
Zitat:Bei allen Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten: Verzollungsnachweis
als Verzollungsnachweis gilt:
- Zollbeleg über die Entrichtung der Einfuhrabgaben oder
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder
- Bescheinigung des Importeurs über die Verzollung im Sammelzollverfahren (In diesem Fall erfolgt die Meldung der Zulassung des Fahrzeuges unter Angabe der Verzollungsnummer an das zuständige Zollamt)
(Die Hervorhebungen sind von mir)
Das müssen die ja irgendwo her haben!
Bei meiner C1 wurde die holländische Quittung ohne Diskussion akzeptiert.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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danke, ich gehe da wieder am Montag und sehe was die sagen.
warum die sind überhaupt dafür interessiert weiss ich nicht, es sollte Zollamt zu mir kommen wenn die Problemen haben, nicht Zulassungsstelle.
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