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Registriert seit: 09/2009 Ort: München Baureihe: C4 LT1 zum zweiten Mal :) Baujahr,Farbe: EX C4 / C5 / C6 Corvette-Generationen:
So sieht das übrigens rot lasiert aus... die Lasur gibt es von Foliatec, kostet etwa 20
Euro und kann man selber machen... die LEDs (die guten hellen von Philipps) kosten
dann nochmals etwa 35 bis 70 Dollar das Paar, je nachdem, welche man nimmt.
In der Schweiz dürfen die zumindest ohne Probleme rot blinken / leuchten - WENN im Fahrzeugschein ein "X" drin ist
Ich hätte dazu auch eine Frage. Meine hat ja leider die EU Beleuchtung dran .. d.H nur die äusseren funktionieren, unterer Teil ist Rot - Ablendlicht / Bremslicht, oben ist es Orange für den Blinker. Die inneren Leuchten sind soweit komplett ohne Funktion? Darf man in der Schweiz auf Doppel EU Leuchten umbauen?
sind Deine seitenscheiben nachträglich mit Folie getönt worden?
Ich habe auch eine US Version mit dunklen Seitenscheiben, ist Original von Werk aus so.
Sind wie ne Sonnenbrille getönt.
Die kannst du nur mit`m Stein oder Hammer beseitigen lassen.
Ich habe gelesen, dass 70% Lichtdurchlässigkeit erlaubt sind.
Im Bereich der StVZO gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Diese regelt die Tönung an vorderen Seitenscheiben:
Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich - vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.
Das heißt, Sicherheitsfolien sind somit bis 30% Tönung auch im vorderen Bereich zugelassen. Es muss jedoch eine Lichtdurchlässigkeitsprüfung in einer Einzelabnahme beim TÜV durchgeführt werden.
Ich habe mal ein Bild von meinen Scheiben gemacht.
Bisher habe ich noch keine Probleme damit gehabt. Weder beim Tüv, noch bei einer Kontrolle.
Auch meine roten Seitenbegrenzungsleuchten sind mit einer ausnahmeregelung eingetragen worden.
Gruss Michael
ALT GENUG, um es BESSER zu wissen, JUNG GENUG, um es NOCHMAL zu tun!
So, hatte jetzt eine anhörung in der dienststelle der polizei.
gegen mich liegt der straftatbestand des kennzeichenmissbrauchs vor, da man mein kennzeichen von der rechten seite aus, aus einem 30 grad winkel nicht mehr erkennen kann!!!
die folierten seitenscheiben muss ich entfernen, is ja das wenigste!
desweiteren muss ich die hinteren rückleuchten auf orange blinker umbauen, und die vorderen blinker im scheinwerfer dürfen nicht auf dauerleuchten sein, sondern nur beim betätigen des blinkers orange blinken!
wegen den rückleuchten werd ich mich mit dem tüv zusammensetzen und sehn ob er die dlp version ohne weiteres einträgt!
wie sieht es mit den vorderen blinkern aus, kann man da selbst ein kabel umklemmen damit er nicht dauern leuchtet, beim bmw e46 ging das ganz simpel um auf standlichtblinker umzubauen???
bei der zulassung der zetti wollten die kein klebekennzeichen rausrücken, haben sogar gesagt die gibt es gar nicht?? in unserem landkreis kenn ich nen us-mazda mx5 und ne viper gts die damit unterwegs sind! warum sträuben die sich denn da so, is doch bei dem wagen die unkomplizierteste variante?!
die scheiben bleiben erstmal durchsichtig, für das fluten müssen die ja raus und das is mir zu aufwendig im moment1
Zitat:Original von Trava
wie sieht es mit den vorderen blinkern aus, kann man da selbst ein kabel umklemmen damit er nicht dauern leuchtet, beim bmw e46 ging das ganz simpel um auf standlichtblinker umzubauen???
mfg
Ich gehe mal davon aus, dass Du eine US-Vette hast. Wenn Du den Ländercode im Steuergerät von US auf UAE ändern lässt, haben die Blinker kein Dauerlicht mehr.
Zitat:wie sieht es mit den vorderen blinkern aus, kann man da selbst ein kabel umklemmen damit er nicht dauern leuchtet, beim bmw e46 ging das ganz simpel um auf standlichtblinker umzubauen???
Bei meiner C4 wurde eine 2-Faden-Birne (21/5W) verbaut. Wenn das ebenfalls bei deiner Vette so ist, kannst du einfach das Kabel des 5W-Fadens durchtrennen.
Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30
Zitat:Original von Stook
In der Schweiz dürfen die zumindest ohne Probleme rot blinken / leuchten - WENN im Fahrzeugschein ein "X" drin ist
Ich hätte dazu auch eine Frage. Meine hat ja leider die EU Beleuchtung dran .. d.H nur die äusseren funktionieren, unterer Teil ist Rot - Ablendlicht / Bremslicht, oben ist es Orange für den Blinker. Die inneren Leuchten sind soweit komplett ohne Funktion? Darf man in der Schweiz auf Doppel EU Leuchten umbauen?
Ich habe mal versucht eine Aufnahme zu machen. Bei meiner (C6 GS) ist alles rot, kommt auf dem Filmchen etwas zu wenig zur Geltung. Die Vette war so beim CH TüV (MFK)
Zitat:Original von Stook
In der Schweiz dürfen die zumindest ohne Probleme rot blinken / leuchten - WENN im Fahrzeugschein ein "X" drin ist
Ich hätte dazu auch eine Frage. Meine hat ja leider die EU Beleuchtung dran .. d.H nur die äusseren funktionieren, unterer Teil ist Rot - Ablendlicht / Bremslicht, oben ist es Orange für den Blinker. Die inneren Leuchten sind soweit komplett ohne Funktion? Darf man in der Schweiz auf Doppel EU Leuchten umbauen?
Ich habe mal versucht eine Aufnahme zu machen. Bei meiner (C6 GS) ist alles rot, kommt auf dem Filmchen etwas zu wenig zur Geltung. Die Vette war so beim CH TüV (MFK)
Wenn ich das richtig sehe ist deine GS eine US Corvette? Bzw. Typenschein X? Bei Typenschein X dürfen die Blinker Rot blinken und alle 4 Leuchten in Rot erstrahlen hatte meine alte SVT Cobra aus den USA auch so.
Da meine Z aber ein EU Modell ist, darf das leider - meines Wissens nach, nicht so sein. Für EU haben sie ja extra diese "schöne" Variante mit orangen Blinkern erfunden .. was würde ich geben, dass ich auch eine US Heckbeleuchtung haben darf