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Natürlich nicht und ICH handele auch genauso wenig wie Du illegal mit der Rechtfertigung, dass andere das ja auch so machen. Ich denke das ist eine Frage des Charakters.
Wenn man versucht mit getönten Scheiben durchzukommen und dann einmal erwischt wird, sollte man die Konsequenzen in meinen Augen tragen und bezahlen und sich nicht versuchen da noch rauszuwinden. Das nennt man "Verantwortung übernehmen".
Danach aber noch weiter zu fahren und deutlich höhere Strafen in Kauf zu nehmen grenzt dann aber schon eher an Blödheit.
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Nur nochmal kurz zur Klarstellung, auch wenn ich davon ausgehe, dass es bei der aktuellen Diskussion hier nicht mehr konkret um meinen Fall geht.
Ich hatte besagtes Fahrzeug gebraucht von einem jungen, sympathischen Mann gekauft. Es handelt sich um eine viertuerige Limousine, Marke "koreanischer Chevrolet", Farbe schwarz, bei dem vom Vorbesitzer alle Scheiben (ausser natuerlich der Frontscheibe...) getoent wurden. Hierbei haben die Heckscheibe und die hinteren Seitenfenster eine schwarze Toenungsfolie bekommen und die vorderen Seitenfenster eine ganz leicht-schwarze Toenung. Ich muss ehrlich sagen, es ist mir am Anfang gar nicht aufgefallen, dass die vorderen Fenster getoent sind. Man konnte auch problemlos rein und raussehen. Einzig in der Daemmerung und bei genauem Hinsehen haette man vermuten koennen, dass die Scheiben getoent sind. Kurze Zeit nach dem Kauf bemaengelte dies eine Polizeistreife und es kam zu besagtem, in diesem Thread geschilderten Fall. Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, ging es mir hier nicht darum, mich aus irgendeiner Sache rauszuwinden oder mich vor irgendwelchen Konsequenzen zu druecken. Das ist nicht meine Art. Die Folien sind mittlerweile natuerlich entfernt, gefaellt mir sowieso nicht. Der Vorbesitzer hatte da eben einen anderen Geschmack.
Ich finde es unverstaendlich und fast schon laecherlich, wie manche einen wegen solcher Kleinigkeiten sofort als Schwerverbrecher abstempeln wollen. Ich jedenfalls bin mir keiner Schuld bewusst und freue mich daher umso mehr ueber den positiven Ausgang dieser Angelegenheit.
Gruss,
Christian
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@all,
davon abgesehen, dass ich mir die Scheiben nie schwarz folieren würde, kann ich aber nicht verstehen, warum ein in der USA zugelassener Wagen hier mit getönten Scheiben fahren darf.
Ich denke es geht um die Sicherheit?
VG
Harald
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Wenn Dir als Besitzer des Fahrzeuges die Folie nicht aufgefallen ist, wie konnte denn die Polizei so bei einer Routinekontrolle das ohne Probleme feststellen? Mal neugierig frag.
Knut
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Weil unsere Ordnungshüter eben ausgefuchste Spezies sind, die jedes Unrecht sofort erkennen, und
an der Wurzel ausrotten, schliesslich brauchen sie auch Erfolgserlebnisse im Job,
Gruss RainerR
RaRo
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Hallo
Das mit den getönten Seitenscheiben war bei mir auch mal Thema.
Sie wollten damals 350€ von mir obwohl ich ihnen erklärte das es so passt weil Eingetragen.
Hatte nur leider die Einzelgenehmigung damals nicht dabei.
Mir wurde damals gesagt ich soll sie für die nächste Kontrolle mitführen und dann passts...
Hab auch ziemlich blöd geschaut als 2 Wochen später der blaue Brief kam.
Naja hab dann kurzerhand 2 A4 Seiten verfasst und damit hat sichs erledigt.
Wo immer wieder einzuhaken ist, ist die nicht korrekte Durchführung von Strafverfahren.
Der Beamte (in Österreich zumindest) muss dich in Kenntnis setzen dass er eine Anzeige schreibt.
Und meine Folien bleiben dran... muss sie nur mal erneuern! sehn nach über 20 Jahren ziemlich fertig aus!
mfG David
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Folierung mit ABE und Nr. auf der Folie an Scheiben hinter Fahrer und Beifahrer = Legal
Alles was weiter Vorne ist mit Tönungsfolie = Verboten (ausser Blendstreifen Frontscheibe)
Flutung/Lack/Sonstige Käsebezeichnung = Seiten/Vorne bis zu nem Gewissen %-Satz erlaubt, ABER die Grösste Schei... die es gibt, hatte ich auch mal und rausgeschmissenes Geld.
Splitterschutztfolien sind auch nicht einfach so zu montieren (Einzelabnahme mit Durchlässigkeitsmessung beim Tüv geht wohl, aber teuer)
Dunkle Scheiben bekommt man nur eingetragen wenn man vom Augenarzt ne Bescheinigung hat das man bei Sonnenlicht nix mehr sehen kann und dann damit zum Tüv rennt, aber das stell ich mir auch bisschen schwierig vor.
Somit = Scheiben einfach so lassen
Wer Rechtschreibfehler findet darfse behalten
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Zitat:Dunkle Scheiben bekommt man nur eingetragen wenn man vom Augenarzt ne Bescheinigung hat das man bei Sonnenlicht nix mehr sehen kann und dann damit zum Tüv rennt,
Das werden jetzt hier sicher einige so machen und ich kann mir durchaus vorstellen, daß es einige Ärzte gibt, die sowas bestätigen.
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