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Hallo,
Möchte gerne im nächsten Jahr meine C1 trailern.
Anhängelast des Zugfahrzeuges ist 2.000 kg.
C1 wiegt lt. Fzg.Schein 1580 kg. Das mag ich kaum glauben, in den einschlägigen Artikeln etc. ist immer von einem Gewicht von 1380 kg die Rede. Jetzt kann ich das natürlcih schnell feststellen, indem ich die C1 auf die Waage fahre - ich habe nur gerade keine hier.
Nun gibt es Anhänger, die 550 kg Leergewicht haben, allerdings sagt mir da der Vermieter, dass nur Fahrzeuge bis 4 m Länge draufpassen. Die C1 hat 4,40 m.
Bin nun etwas ratlos. Ach ja, Stützlast des Zugfahrzeuges ist 60 kg.
Frage nun an die Experten:
1. weiß jemand das genaue Leergewicht der 62er C1 mit 327er Motor?
2. gibt es da für mich überhaupt eine Chance, bei 2 t Anhängelast?
Gruß
HGW
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Hallo Hans-Georg,
beim Corvetteactioncenter wird das Gewicht der C1 mit 1330 kg angegeben, was mir auch realistisch erscheint.
Im Zweifelsfall gehe auf Nummer sicher und lass die C1 wiegen; mit dem Protokoll hast Du es bei einer allfälligen Kontrolle auch deutlich einfacher.
In Verbindung mit einem offenen Anhänger sollte das somit sicher unter den 2 to bleiben.
Bei einem geschlossenen Hänger wirst Du damit aber nicht hinkommen; der Anhänger, den ich für den Transport zur Villa d'Este ausgeliehen hatte, kam auf 900kg.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Mit meiner 61er war ich mal auf der Waage. Mit (fast) vollem Tank wog sie etwas über 1.500 Kilo (ohne Fahrer).
Der 289er wird nicht schwerer oder leichter als der 327er sein.
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Ok, danke erst mal . Ich sehe schon, um die Waage komme ich nicht herum.
Aber über 1500 kg hätte ich nicht gedacht Frank. Dann hätte die C1 im Laufe ihrer Bauzeit aber ganz schön zugelegt....
Wird auf alle Fälle eng mit trailern. Stützlast kann man ja auch noch ansetzen, sind noch mal 60 kg.
HGW
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Tank leer und Heck voran auf offenem Trailer laden, dann passt die Stützlast.
Die offenen Hänger mit 4 m Länge meinen meist die Ladebett-/ -schienenlänge.
TEST TEST TEST
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Hallo Hans-Georg,
die Stützlast hat mit dem tatsächlichen Gewicht für die Anhängelast nichts zu tun, da musst Du nichts dazu rechnen.
Die hat, wie von Frank beschrieben, dann nur Einfluss, wie die C1 auf dem Hänger zu positionieren ist.
Gruß
JR
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Hallo HGW,
auch bei 60 kg- Stützlast bleibt die Anhängelast 2000kg.
Wenn dein Anhänger 2t zu.ges.Gew. hat und wiegt 2060 kg hast du im günstigsten Fall
2000 Kg Achslast und 60 Kg Stützlast, dein Zugfahrzeug aber 2060Kg Anhängelast, das wären
60 kg zuviel.
Viele Fahrzeuge lassen sich aber um 100-200kg auflasten, einfach mal beim TÜV oder Hersteller nachfragen.
Bei mir sah das dann so aus : Anhängelast 1800kg. 2100kg bis 8% Steigung.
Gruß Hermann
war mal wieder zu langsam
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Zitat:Original von HGW
Ich sehe schon, um die Waage komme ich nicht herum.
HGW
Ich musste damals für die Zulassung meiner C3 eine "Wiegekarte" mit dem Fahrzeuggewicht vorlegen.
Solche Waagen haben z.B Raiffeisen-Märkte, oder auch landwitschaftliche Betriebe.
Sollte es in Deiner Nähe wohl auch geben.
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Jau, Waage dürfte kein Problem sein. Aber dass die "Kleine" über 1,5 t wiegen soll, kann ich nicht recht glauben. Aber wir werden ja sehen.
Und ja, wenn, dann offener Anhänger, habe einen an der Hand mit 550 kg Eigengewicht.
Und ja, ich dachte, dass man die 60 kg Stützlast abziehen kann, da das Gewicht ja auf der AHK liegt. Muß man dann halt von der höchstzulässigen Zuladung des Zugfahrzeuges abziehen. So habe ich das mal gelernt, als ich noch jedes Wochenende mit Segelflugzeuganhängern am Haken rumgekurvt bin.
Hans-Georg
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Zitat:Original von HGW
Und ja, ich dachte, dass man die 60 kg Stützlast abziehen kann, da das Gewicht ja auf der AHK liegt. Muß man dann halt von der höchstzulässigen Zuladung des Zugfahrzeuges abziehen. So habe ich das mal gelernt, als ich noch jedes Wochenende mit Segelflugzeuganhängern am Haken rumgekurvt bin.
Das macht physikalisch aber keinen Sinn... Stützlast und Anhängelast haben (fast) nichts miteinander zu tun. Außer dass die Stützlast maximal so groß werden kann wie die Anhängelast (wenn der Hänger an der Kupplung senkrecht über der Klippe nach unten hängt... ).
Bei der Stützlast geht es primär um die Einhaltung der Belastungsgrenzen von Federung und Montage der Kupplung; Bei der Anhängelast um die Belastungsgrenze von Bremsen, Motor (und nochmal Montage der Anhängerkupplung).
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