Zitat:Original von Loff
Hallo Vettenfreunde,
ich habe auf meiner 69er die sich gerade im Import befindet eine eine L88 Longhood Motorhaube drauf. Ich bin mir bezueglich der Eintragung aber unsicher. Meine Literatur sagt, dass es wenige L88 schon ab 68 gab, allerdings kein Bild dazu, so dass ich die Hauben nicht sehen kann. BB Hauben klar, aber ich finde nichts über die L88 in der Langen Version (ohne Wischerklappe).
Ich wurde beim TÜV zur Abnahme 07er Nummer mit einer
äußerlich serienmäßigen 81er abgelehnt.
( Da nur der Motor und Auspuff verändert war, dachte ich mir, ich riskiers mal bei einer TÜV-Station, die ansonsten eigentlich völlig tabu wäre (München/Ridlerstraße), wegen genau solcher Vorkommnisse ) .
Ein einmaliger Fehler, den ich im Jahre 2001 (rote Nr gab`s damals ab zwanzig Jahren) halt mal gemacht habe.
Motor u. Auspuff waren gar nicht das Thema, aber der Prüfer ( im Verlauf der Diskussion wurden es mehrere, da er Verstärkung geholt hatte um seine Aussagen zu bekräftigen ) war trotz von mir mitgebrachter Lektüre nicht dazu zu bringen, daß "solche Verspoilerung" an so einer C3-Corvette serienmäßig sein sollen.
Selbstverständlich hätte sich das im Nachgang durchsetzen lassen, aber ich hatte die Schnauze voll.
Ich bin dann, wie man es gleich machen sollte, zu meinem damaligen Werkstatt-Tüv gefahren.
Außer, daß die Prüferin das Auto mit der Extrem-Nockenwelle vier mal abgewürgt hatte beim Anfahren in und aus dem Bremsen-Prüfstand, ging alles bestens.
Wegen der Haube - es muß sie ja nicht "ab 68" als Modifikation gegeben haben.
Innerhalb zehn Jahren nach EZ wäre eher der relevante Zeitraum, wenn man die betreffenden Paragraphen zum H anschaut.
Generell wäre eine Haubenänderung, sogar "nur" eine andere Haube innerhalb der gleichen Baureihe, an dem "am häufigsten umgebauten Auto der Welt" (wenn diese Positionierung heute noch zutrifft), sowieso mindestens genau so zeitgenössisch wie Leukoplast-Autos es zu DDR-Zeiten waren (gab`s eigentlich mehr Trabi`s oder mehr umgebaute Corvetten?).
Sie sollte natürlich in D in dem betreffenden Zehn-Jahreszeitraum zulässig bzw falls erforderlich per Einzelabnahme abnahmefähig gewesen sein, was sie ja unzweifelhaft ist.
Das alles ist aber komplett hinfällig, wenn Du an die falsche Station fährst.
Da kannst Du dann diskutieren bis Du abgeholt wirst.
Es gibt dort Prüfer, die Dir sagen, Du wärst nicht zeitgenössisch unterwegs, weil Du einen Holley-Vergaser verbaut hast, obwohl der schon zu C2-Zeiten zeitgenössisch war.
Das ist dann nicht Auslegung von Vorschriften, sondern schlichter Unwille, m.M.n.
Spare Dir doch solche Aufregung und gehe zu einem Werkstatt-Tüv, wo man sich auskennt.
Bei der Station um die Ecke kann Dir theoretisch der umgekehrte Fall von mir passieren - daß man sich Bilder des Original-Baujahres raussucht und sich dann an der Haube reibt.
Eigentlich unwahrscheinlich, daß ein solcher Prüfer das überhaupt bemerkt, aber wer weiß.
Mir wär`s zu unsicher.
Es soll schon Ablehnung wegen Ölwannen-Farbe gegeben haben....
Mein Fazit - die Literatur die Du hast, hilft Dir beim falschen Tüv nix, und beim richtigen (spezialisierten) brauchst Du sie nicht, schon gar nicht wegen einer L88