Ist leider wie so oft: kommt ganz darauf an, auf wen man gerade trifft ...
Es könnte durchaus sein, dass bei der Erstabnahme vor zwei Jahren falsche Felgengrößen eingetragen wurden. Ich kann es heute leider nicht überprüfen, da ich heftig erkältet bin.
Also hab ich entweder Problem 1:
Meine Felgen haben 9x18 und 10,5x19: dann sind sie zwar eingetragen, aber meine Spurplatten von SCC sind nicht zulässig, da max. 8,5 Zoll vorne und 10 Zoll hinten zulässig ist.
oder Problem 2:
Ich hab doch 8,5x18 und 10x19 drauf: dann krieg ich zwar die Spurplatten eingetragen, müsste aber zuvor die Zulassungsbescheinigung korrigieren lassen. Und dafür bräuchte ich wohl einen Nachweis, mit welcher Breite die Felgen original ausgeliefert wurden.
Vielleicht geht es mir morgen besser und ich kann nachschauen.
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Felgen schauen auf den ersten Blick original aus... schraub einfach mal ein Rad ab,
sobald es dir wieder besser geht und schau auf die Größe und such das GM Logo.
Wenn die Felgen original sind, musst du denke ich nichts eintragen lassen,
auch wenn es falsch im Schein steht... die Serienbereifung darfst du immer fahren,
dann hast du halt zusätzlich eine 2. Größe im Schein stehen.. so meine Auffassung davon.
Sind Originalfelgen mit den von euch genannten Größen 8,5 x 18 und 10 x 19. Und GM ist auch eingestanzt. Keine Ahnung, wie bei der Komplettabnahme nach Import die falschen Felgengrößen eingetragen wurden. Da waren nämlich genau diese Felgen schon drauf...
Jetzt ist die Frage, ob das beim Eintragen der Spurplatten so akzeptiert wird oder ob ich einen Nachweis über die original Felgengröße bringen muss. Wo bekäme ich diesen her?
Alternativ würde vielleicht helfen, dass auf dem Sticker, wenn man die Fahrertür öffnet, die Originalgrößen aufgedruckt sind.
Ich habe da auch mal ne Frage, habe mir bei SCC Spurplatten bestellt. 30 mm Achse, 1 Satz erst mal.
Habe die gleichen Felgen drauf wie auf Seite 1. Wollte die heute mal eben drauf machen.....
Hier wurde geschrieben das man nur das Stück ohne Gewinde abtrennen müßte vom Gewindebolzen es würde reichen.
Da brauchte ich noch nicht mal nen Zollstock um zu sehen das es nicht paßt. Da müssen noch locker 8mm vom Gewinde mit abgesägt werden damit die Felge anliegt. Die Felge hat ca. 5mm Platz in der felgentasche. Genau wie auf dem Foto Seite 1.
Jetzt war ich mir unsicher und habe die Aktion erst mal gelassen. Ist das richtig, war es bei euch auch so das mehr wie nur der
Zapfen abgesägt wurde?
Ich habe mir gezielt 15er geholt weil ich vorne und hinten testen will wie die Räder stehen. Der 2. Satz kommt dann event. in 18er oder 20er.
Und wenn so viel abgesägt werden muß, ist wohl auch ein Rückbau ohne neue Radbozen nicht mehr möglich oder?
wenn ich mich recht erinnere wurden bei den 18er Platten 1-2 Gewindegänge abgeschnitten.
Hab auch alles versucht zu berechnen und doch musste die dran glauben, damit der Rest vom Stehbolzen nicht an der Felge anliegt.
Zu deiner Idee kann ich nur sagen, je dünner die Spurplatte desto mehr Gewindegänge müssen von den Stehbolzen abgeschnitten werden.
Es kann auch sein, wenn du die 15er Platten verbaut hast das ein spätere Aufrüstung auf 18 oder sogar die 20 er nicht mehr möglich ist da nicht genug Gewindegänge für die Verschraubung der Spurplatten übrig bleiben und du dann sogar schon neue Stehbolzen verbauen musst.
Bei den 18er Platten sollten noch genügend Gewindegänge vorhanden sein das eine Rückrüstung auf original Felgen ohne Spurplatten möglich sein sollte.
Weiterhin wurde mir gesagt das es nicht zulässig ist nur auf einer Achse Spurplatten zu verbauen, rundherum die gleichen ja oder nach Teilegutachten auch teils unterschiedliche Dicken.
Das gibt nur Ärger bei der Eintragung oder späteren TÜV-Abnahme.
Zitat:Original von Patrick C6
Weiterhin wurde mir gesagt das es nicht zulässig ist nur auf einer Achse Spurplatten zu verbauen, rundherum die gleichen ja oder nach Teilegutachten auch teils unterschiedliche Dicken.
Das gibt nur Ärger bei der Eintragung oder späteren TÜV-Abnahme.
Meines Wissens darfst Du wohl auf einer Achse Spurplatten haben,
aber nur hinten.
Desweiteren darf die Dicke vorne nicht mehr als hinten sein.