@ Frank Dragun: Nee, es ging in diesem Zusammenhang bei dem Telefonat auch nicht um Replikas, sondern generell um Sorgen oder Änderungswünsche bei einer Corvette!!
Und ich Dachte wirklich, Du schraubst Beruflich an Autos
Ich kenne Jörg (Leider) nur vom telefonieren, aber Er gab so gewaltig viel mühe!
Dich kennen ich leider nur vom posten im Corvetteforum, aber auch Du scheinst mir für die meisten "exotischen" Wünsche sowie alltäglich wiederkehrende Sorgen und Fragen rund um die Corvette äusserst Prädistiniert.
@Treurentner: Ich muss mich auch "böse" zurück halten, vor meiner Krankheit wäre ich mit 'ner geliehenen Wumme hingegangen (war halt früher 'n echt schlimmer) oder hätte jemanden hingeschickt (nur um die Sachlage zu Klären). Ein wertvolles Original-Fahrzeug zu verunstallten, nur weil der liebe TÜVler den Wagentyp nicht mag oder "Er" neidisch ist, lässt meinen Blutdruck immer noch steigen.
@man-in-white: Da hast Du absolut Recht!! Was der Deutsche nicht will, begreift er auch nicht und bekommt vor Gericht sogar Recht.
@Porter: Schon Klar mit Deinen Scheinkopien und ist auch 'ne gute Idee. Nur ist der TÜV Ländersache, da das KBA keine Lust zu den immer wieder erfolgten Streitereien mit dem TÜV hatte.
Innerhalb Deines Bundeslandes ist die Scheinkopie für die anderen eine grosse Hilfe.
@mijosch: Wurstblinker?? Keine Chance in Bremen. Normal sind Warzen-Blinker das Minimum und selbst die müssen nicht anerkannt werden.
Es gibt eine Möglichkeit (muss aber leider Eingeklagt werden): Wenn durch die Blinkerumrüstung bei einem Original das gesammte Erscheinungsbild erheblich gestört wird und durch das Nachrüsten ebenfalls der Fahrzeugwert erheblich reduziert wird (hierzu gehört ebenfalls das Erscheinungsbild und eventuell neu benötigte Löcher oder neuzeitliche Halter für Blinklichter oder Modifikationen der Elektrik, die erheblich von der Baujahr/ Auslieferungszeit des Originalfahrzeugs abweichen (Relais, Sicherungen, Leitungen und Kabel...).
Letztendlich muss die Blinkfrequenz und die Leuchtkraft/Leuchtwinkel stimmen.
Aber:
Selbst bei der zu erwartenden Freigabe "rote Blinker" durch das Gericht kann der TÜV noch neue Gutachten verlangen und der Spass fängt fast wieder von vorne an (und der TÜV wird giftig und überkritisch).
Also backen wir kleine Brötchen und versuchen diese Hürde auf die wirklich nette Art und Weise zu nehmen (klappt ja auch recht häufig, aber leider nicht immer).
@all:
Also warte ich bei mir erst einmal, bis es soweit ist. Dann wird das Ergebniss sofort hier Mitgeteilt. Aber Dauert noch ein bischen. Meine "Canibalistische" erhält noch einen Vollcheck, neue "original-Caballista-Socken", alten 1980er Luftfilter (jetzt soll ein 87er drauf sein), 1980er Motoröl- und Getriebeöl-Kühler, neue Schläuche für die Servolenkung (die originalen sind nach 24 Jahren undicht und porös, wat fürn Wunder
), Probe- und Kontrollfahrten (teilweise mit dem §21-TÜV-Mann, Göhn ich Ihm und mir Hilfst) und dann wird mir der Brief zugeschickt.
UND DANN DARF ICH ZUM TÜV-BREMEN FÜR DIE KFZ-KENNZEICHEN!
OK, ich habe mich jetzt ausgeschrieben.
Danke für das Lesen und grüsse an Euch vom
OSC-Canibalisten STRUPPI